Volltext: Diplomatische Geheimakten aus russischen, montenegrinischen und sonstigen Archiven (Band II 1929)

sei. Stantschow dagegen meint, in Sofia habe die Regierung vollständig 
den Kopf verloren, und es sei dort keine einzige Persönlichkeit vorhan¬ 
den, die man zu diesen Unterhandlungen mit den Serben und Griechen 
schicken könnte. Eine derartige Entsendung würde auch unvermeidlich 
zur Revolution und Absetzung König Ferdinands führen, Pichon tele¬ 
graphiert alles dies nach Petersburg, London und nach den Hauptstädten 
der Balkanländer und wird erklären, daß Frankreich bereit sei, sich 
jedem Verfahren anzuschließen, vorausgesetzt, daß es die Sympathie 
Rußlands für sich habe und tatsächlich zur Einstellung der Feindselig¬ 
keiten führe. 
I swolski. 
Nr. 83o. 
Graf Berchtold an Herrn von Ugron in Belgrad.') 
Telegramm. Wien, 23. Juli 1913. 
Euer Hochwohlgeboren wollen im Einvernehmen mit Ihrem italieni¬ 
schen Kollegen, welcher eine analoge Instruktion erhält, eine neue De¬ 
marche bei der serbischen Regierung behufs Evakuierung des albanesi- 
schen Territoriums durch die serbischen Truppen unternehmen. Hiebei 
wäre dem Belgrader Kabinette mitzuteilen, daß die k. u. k. und die kgl. 
italienische Regierung den Valonaer Machthabern wiederholt nahegelegt 
haben, von der Bildung von Banden Abstand zu nehmen, und daß die 
provisorische Regierung Albaniens dieser Einladung Folge geleistet hat. 
Bei längerem Verbleiben der serbischen Truppen auf albanesischem Ge¬ 
biete würden somit für eventuelle albanesisch-serbische Zwischenfälle 
ausschließlich die serbischen Behörden verantwortlich sein. 
Nr. 831. 
Herr von Ugron an Graf Berchtold.2) 
Telegramm. Belgrad, Juli 1913. 
Ich habe heute die mit Telegramm vom 23. 1. M. auf getragene De¬ 
marche im Einverständnis mit italienischem Kollegen ausgeführt. 
Herr Pasic erklärte, daß Bandenbewegungen in der Mat ja keineswegs 
aufgehört haben, und daß Serbien von dieser Seite sich stets gegen Ein¬ 
fälle schützen müsse. Serbische Truppen müßten zur Sicherung der 
Ordnung dort provisorisch belassen werden, bis die albanesische Regie¬ 
rung imstande sein wird, Bandenbildungen zu verhindern oder bis die 
!) Österreichisches Rotbuch 1912, Nr. 741, S. 372. 
2) Österreichisches Rotbuch 1912, Nr. 743, S. 373. 
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