Volltext: Diplomatische Geheimakten aus russischen, montenegrinischen und sonstigen Archiven (Band II 1929)

Derselbe nahm meine Mitteilung mit großem Interesse entgegen; 
besonderen Eindruck schien auf ihn die Erklärung zu machen, daß das 
Wiener Kabinett gesonnen sei, nach wie vor die Politik zu verfolgen, 
die friedliche Entwicklung der Balkanvölker zu fördern. 
jHerr Paléologue wird dem Ministerpräsidenten gleich nach seiner 
Rückkehr von meiner Demarche Bericht erstatten und mir eine definitive 
Antwort zukommen lassen. Er hält sich aber schon jetzt zu folgender 
Erklärung berechtigt, welche er mich bat, Euer Exzellenz zu melden. 
«Le Gouvernement de la République examinera avec intérêt la sug¬ 
gestion du Comte Berchtold. La politique du Gouvernement Français en 
Orient s’inspire en effet des deux principes: Conserver la paix 
générale et maintenir le statu quo dans les Balkans.» 
Nr. 5g4* 
Der russische Geschäftsträger in Paris 
an den russischen Außenminister.1) 
Geheimtelegramm Nr. 147. 
Paris, den i./i4. August 1912. 
Der österreichisch-ungarische Geschäftsträger hat heute H. Paleologue 
ein Telegramm seines Außenministers mitgeteilt. Darin ist gesagt, daß, 
obwohl den letzten Informationen nach die Autonomie, die die türkische 
Regierung den Albanern zu verleihen beabsichtigt, keineswegs so weit¬ 
gehend ist, wie man es annahm, die Gärung unter den anderen christ¬ 
lichen Volksstämmen trotzdem zunimmt und dem Wiener Kabinett ernste 
Befürchtungen für die Aufrechterhaltung des Friedens einflößt. Infolge¬ 
dessen wünscht Graf Berchtold zu wissen, ob die Mächte einverstanden 
wären, gemeinsam mit ihm erstens der Pforte zu raten, die berechtigten 
Forderungen der christlichen Bevölkerung zu befriedigen und zweitens 
diese zur Wahrung der notwendigen Ruhe zu bewegen. Paleologue hat 
dem Geschäftsträger gesagt, daß er ihm eine Antwort erteilen werde; 
er fügte hinzu, Frankreich sei stets bereit, zur Aufrechterhaltung des 
Friedens beizutragen und den Status quo zu sichern. 
Sewastopulo. 
x) Iswolski. Bd. II. Nr. 3g3, S. 210. 
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