Volltext: Diplomatische Geheimakten aus russischen, montenegrinischen und sonstigen Archiven (Band II 1929)

Nr. 590. 
Telegramm des russischen Gesandten in Belgrad 
an den stellvertretenden russischen Außenminister1) 
vom 10./23. Juli 1912. 
Nr. 91. 
Ihr Telegramm Nr. i36o erhalten. Ich habe soeben mit dem Außen¬ 
minister Rücksprache genommen, der von den Erklärungen des serbi¬ 
schen Vertreters in Berlin sehr überrascht ist, da sie in keiner Weise 
gerechtfertigt seien. Der Minister wird Erkundigungen einziehen. 
Er hat alles bestätigt, was ich Ihnen gestern telegraphiert habe, und 
hinzugefügt, daß auch der Kriegsminister seiner Gesundheit wegen ins 
Ausland gefahren sei. Heute hat man hier sehr beunruhigende Nach¬ 
richten aus Konstantinopel erhalten, denen zufolge die Entthronung des 
Sultans am Jahrestage des 10. Juli geplant sei. (Abschrift nach Kon¬ 
stantinopel.) 
Ha,rtwig. 
Nr. 591. 
Der russische Ministerpräsident Kokowzew 
an den Minister des Äußern Sasonow.* 2) 
Sehr geheim. 
Nr. 5i. Petersburg, den 12./25. Juli 1912. 
Sehr geehrter Herr Sergei Dimitriewitsch! 
Ich habe die Ehre, Eurer Exzellenz eine Abschrift meines allerunter¬ 
tänigsten Berichts zu übermitteln, der der Allerhöchsten Bestätigung am 
9. Juli 1912 gewürdigt ist und die Übernahme seitens der Reichsrentei 
einer jährlichen Ausgabe von 60000 Franken, die der Parität nach 
22 5oo Rubeln entsprechen, betrifft, welche Summe einen Teil der Til¬ 
gungssumme des dem Bulgarischen Zaren Ferdinand gegebenen Dar¬ 
lehens von 3 000 000 Franken ausmacht. 
Aus diesem Bericht wollen Eure Exzellenz ersehen, daß in Aussicht 
genommen ist, dem Bulgarischen Zaren Ferdinand aus den Mitteln des 
Ministeriums des Kaiserlichen Hauses ein Darlehen von 3 000 000 auf 
25 Jahre und 7 Monate, vom Tage der Ausgabe an gerechnet, zu geben. 
Für dieses Darlehen wird Zar Ferdinand jährlich 5 Prozent, d. h. i5oooo 
Franken zahlen, und die Staatsrentei wird zum Zweck der Tilgung dieses 
*) Benckendorff. Bd. II. Nr. 658, S. 423. 
2) Russische Dokumente. S.56. Vgl. Aktenstück Nr. 549, S.iög. 
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