Volltext: Geheimakten aus serbischen Archiven (Band I ; 1928)

Nr. 51. 
Weisung des serbischen Ministeriums des Äußern an 
die Gesandten in London, Paris und Petersburg. 
Telegramm: 
Belgrad, den 
28. Januar 
10. Februar 
I9°9* 
Die orthodoxe und muselmanische Organisation in Bosnien ist durch 
die Vorbereitungen, eine Verfassung gleich jetzt auszuarbeiten und ins 
Leben treten zu lassen, ehe noch die bosnische Frage von Europa gelöst 
ist, in größte Unruhe versetzt. Die Verwirklichung dieser Absicht könnte 
Unruhen und Konflikte hervorrufen, da weder die Orthodoxen noch 
die Muselmanen daran mitarbeiten wollen, indem sie nicht wünschen, 
daß dadurch der durch Europa zu erfolgenden Lösung der bosnischen 
Frage im Sinne der Pläne Österreich-Ungarns präjudiziert werde, und 
doch nicht zulassen könnten, daß ihre Abtrünnigen und die Katholiken 
mit dem bosnischen Ministerium und der Landesregierung die Verfas¬ 
sung schaffen. Wir bitten daher die dortige Regierung, in 
Wien Schritte zu tun, damit keine Verfassung gegeben 
werde, ehe die Annexionsfrage gelöst ist, sonst könnten 
in Bosnien Unruhen entstehen, deren Folgen angesichts 
der allgemeinen Aufregung in Serbien und Montenegro 
unabsehbar wären. 
Nr. 52. 
Weisung des serbischen Ministeriums des Äußern an 
die serbischen Gesandten in London, Paris und Rom. 
Pov. br. 2^5—2^7. Belgrad, den -??'-^anuar 1909. 
10. Februar 
Telegramm: 
Das System der serbischen Ansprüche ist folgendes: 
Autonomie Bosniens, aber nicht nur eine administrative, sondern 
eine internationale, politische, welche Bosnien zur selbständigen Regu¬ 
lierung seiner Beziehungen zu Serbien und Montenegro berechtigen 
würde1). Wenn eine solche Autonomie nicht erzielbar wäre, sondern nur 
eine administrative, so bliebe es dabei, daß Wien im Namen Bosniens 
die Beziehungen zu uns regulierte; dann ist es zur Erhaltung der ser¬ 
bischen Unabhängigkeit und zum Schutze des Serbentums auf der Bal¬ 
*) Eine vom österreichischen Standpunkte ganz unerfüllbare Forderung. 
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