Volltext: Geschichte der Stadt Ried i. I. II. Teil (7. Heft II. Teil /1922)

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ersten Hälfte des 10. Jahrhunderts wurden kleinere Ver¬ 
waltungsgebiete gebildet, wobei jedoch nicht mehr die 
alten geographischen Gaugrenzen berücksichtigt wurden. 
Der Rottgau, der zu beiden Seiten des Inn sich 
ausgebreitet hatte, wurde nunmehr längs des Inn in 
zwei Grafschaften getrennt. Oestlich vom Inn breitete 
sich das Verwaltungsgelnet des Grafen Meginhard (930) 
und seines Nachfolgers Arnold von Lambach (1018) 
aus. Cs dürfte nach der Annahme Strnadts ursprüng¬ 
lich bis an die Enns und die Steyr-Mündung gereicht 
haben. Seine Beschränkung bis zur Traun erfolgte nach 
dem Aussterben des Grafen von Lambach-Wels und der 
Teilung ihres Besitzes zwischen dem Grasen Eckbcrt l. 
von Formbach (am Inn) und dem Chiemgauer Grafen 
Ottokar, der in Steyr seinen Sitz aufschlug. 
Die Grafschaft Arnolds erstreckte sich im Westen 
bis an den Gurtenbach, ferner von der Ortschaft Mai¬ 
ring über Rameding, Kobernausen nach Schratteneck und 
von da über den Hengstberg auf den Höhen des Haus¬ 
rucks gegen Osten. Sie umschloß also das Gebiet des 
späteren Landgerichtes Ried und hat hier über die Gren¬ 
zen des Mattiggaues, die entweder von Obernberg über 
St. Martin-Ort oder von der Antiesen-Mündung bis 
Riedau und von da die Pram aufwärts über Geiers- 
Berg an den Hausruck sich ausgedehnt hatten, hinaus¬ 
gegriffen. 
Aus der Grafschaft der Formbacher entstand zu¬ 
nächst das Landgericht Schärding, aus dem vermutlich 
um 1340 das Landgericht Ried ausgeschieden worden 
ist. Meindl hielt im ersten Bande seiner Geschichte von 
Ried (S. 101) an der Annahme fest, daß die Herzoge 
von Bayern bald nach ihrer Belehnung mit der Graf¬ 
schaft Schärding und der öffentlichen Gerichtsbarkeit im 
Antiesentale bereits im Jahre 1248 beim Schlosse Ried 
eine öffentliche Gerichtsstätte errichtet und die Graf¬ 
schaft Schärding in die zwei Landgerichte Schärding und 
Ried geteilt hätten. Er berief sich hiefür auf die Er¬ 
wähnung des „Gerichtes Ried" in dem Verzeichnisse der 
Gilten des Innbruckamtes und des Spitals zu Passau, 
das angeblich aus dem Jahre 1253 stammen soll, be¬ 
merkte jedoch, daß er nicht in der Lage gewesen sei,
	        
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