Volltext: Die Kämpfe im Baltikum nach der zweiten Einnahme von Riga

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Waffenruhe und Räumungsanfang. 
Mit Rücksicht auf die gefährliche Gärung in sämtlichen Freiwilligen¬ 
verbänden bittet das Generalkommando um baldigen klaren Bescheid. Ver¬ 
tröstungen verschlimmern nur die ganze Situation... 
Engländer und Letten lauern im Verein mit starker spartakistischer 
Agitation nur auf den Moment, in dem sich Uneinigkeit unter den Truppen 
zeigt, um durch Wort und Tat einzugreifen und anstatt der reibungslosen 
Räumung ein regelloses Ausreisten herbeizuführen. Die Truppe, die... in 
Sorge um ihre Zukunft jeder hetzerischen Beeinflussung leicht nachgibt, erhebt 
bei dem schnellen Abbau des Generalkommandos sofort den Vorwurf, daß 
sich die höheren Führer zuerst drücken und die Truppe allein ließen.... 
Ich bin mir bewußt, daß mein baldiges Verschwinden politisch einige 
Vorteile haben kann, halte mich aber für verantwortlich für das sichere 
Zurückführen der Truppen." 
Trotz dieser Bedenken entschied die Kommandostelle Kolberg am 
14. flugett. 14. August, daß das Generalkommando des VI. Reservekorps „unverzüglich 
auf deutschen Boden zurückzuziehen" sei. An der Berufung des Kommandie¬ 
renden Generals und des Chefs des Stabes zur Berichterstattung nach 
Kolberg wurde festgehalten. 
Es sollte sich bald zeigen, daß die damit zum Ausdruck gebrachte Beur¬ 
teilung der Lage im Baltikum den tatsächlichen Verhältnissen nicht ge¬ 
nügend Rechnung trug. 
Konflikt. 
Satte i. 
Zum Verständnis der Ereignisse in der zweiten Augufthälfte ist näheres 
Eingehen auf zwei bisher nur gestreifte Tatsachen erforderlich: die Sied¬ 
lungsbestrebungen der Baltikumtruppen und die Entstehung der soge¬ 
nannten russischen Westarmee. 
Die Siedlungspläne der Daltikumer. 
Der Gedanke, deutsche Kriegsteilnehmer im Baltikum anzusiedeln, geht 
auf zwei ganz verschiedene Wurzeln zurück: auf das schon im Jahre 1917 
gegebene Versprechen der baltischen Ritterschaft, einen Teil ihrer weiten 
Ländereien für Siedlungszwecke zur Verfügung zu stellen, und auf den 
mehrfach erwähnten Vertrag der Ulmanis-Regierung mit dem Armee- 
Oberkommando 8 und dem deutschen Reichskommissar für den Osten vom
	        
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