Volltext: Die Kämpfe im Baltikum nach der zweiten Einnahme von Riga

Straffreiheilserlaß des deutsche» Kommissare. 
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gegen die für den Ungehorsam der Baltikumtruppen verantwortlichen 
Persönlichkeiten beim Betreten des deutschen Gebiets angeordnet'). Unge¬ 
achtet dessen bestätigte Admiral Hopman am 3. Dezember auf Grund der 
ihm von der Reichsregierung erteilten Vollmacht die allgemeine Straffreiheit 
auch hinsichtlich des Majors Bischofs, der eine solche für seine Person nicht 
gefordert hatte. Die auch dann noch weitergehenden Erörterungen innerhalb 
der Reichsregierung und in der Presse änderten hieran nichts. 
In den Fragen der Belassung der Pferde und der Waffen, der Einwechse¬ 
lung des Bermondt-Geldes, der Unterbringung der heimgekehrten Verbände 
in Durchgangslagern, des Abtransports in die Demobilmachungsorte, 
des Übertritts zur Reichswehr, insbesondere in Ostpreußen, oder der 
sonstigen wirtschaftlichen Versorgung bestanden lange Zeit Unklarheiten, 
die sich in einer Verschärfung der Stimmung der Truppen gegen die Regie¬ 
rung und in wachsendem Mißtrauen gegen das Generalkommando aus¬ 
wirkten. Auch für die Russen, denen an der Grenze Waffen und Munition 
abgenommen werden sollten, mußte sich Generalleutnant von Eberhardt 
nachdrücklich einsetzen. Im wesentlichen wurde aber schließlich den 
Wünschen der Truppenführer, insbesondere auch hinsichtlich des Durch¬ 
transports der geordneten Formationen mit Waffen und Pferden nach den 
Demobilmachungsorten, Rechnung getragen. 
Wiederaufleben des Kleinkrieges. 
Inzwischen war trotz aller Zusicherungen der Kleinkrieg der Letten und 
Litauer gegen die abziehenden Truppen wieder aufgelebt. Aus welcher 
Ecke der Wind dabei wehte, ergab sich aus einem langen Telegramm, in 
dem sich der Chef des Stabes der Interalliierten Baltikum-Kommission mit 
allerhand Beschwerden an das Reichswehrministerium wandte und in dem 
es zum Schluß heißt: 
„Die Letten und Litauer haben ihre Offensive abgebrochen und werden 
sie sicherlich ohne zureichenden Grund nicht wieder aufnehmen. Sie stehen 
aber bereit, ihren Rechten Achtung zu verschaffen, wenn das notwendig 
werden sollte. Die Kommission hat sich ihnen gegenüber verpflichtet, dafür 
einzustehen, daß ihre Rechte geachtet werden und daß die Räumung sich 
*) Tatsächlich befindet fich in den Akten ein von dem Reichswehrminister selbst 
geschriebener Erlaß vom 10. November 1919, in dem den in die russische Westarmee 
eingetretenen Offizieren und Mannschaften „Pardon" erteilt wird. Dieser Erlaß ist 
zeitweise in Vergessenheit geraten, wie aus einer Rückfrage des Reichswehrministeriums 
bei den örtlichen Behörden und aus den Aufzeichnungen des zuständigen Abteilungschefs 
hervorgeht.
	        
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