Volltext: Statistik der Bodenproduction von zwei Gebietsabschnitten Oberösterreichs

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bekanntlich der Boden des Florianer Gebietes, insbesondere aber des dortigen Hügellandes, vorwiegend aus 
mächtigen Lehmmassen besteht und nicht selten auch im Untergründe Nester von plastischem Thonletten enthält, 
braucht der Bauer nur irgenwo in der Nähe seines Hauses wenige Schuh tief abzugraben, um eine primitive 
Ziegelei für seinen jedesmaligen Bedarf zu etabliren. In der That hat denn auch fast jeder Bauernhof seine 
Ziegelgrube aufzuweisen. 
Der mitunter treffliche Töpferthon in den Nestern des tertiären Untergrundes wird noch fast gar nicht 
ausgebeutet. 
Im Gebiete von Grünburg liefert der oft sehr mächtige thonige Berwitterungsmantel des Wienersand- 
steines ein allgemein zugängliches Ziegelmaterial, besonders in der mittleren Zone. 
Die Steinbrüche sind in keinem der beiden Gebiete von Bedeutung, da das Bodengerüste wenig ver 
wendbare Felsarten enthält; nur in der mittleren Zone des Grünburger Gebietes werden hie und da Platten von 
Wienersandstein zu Stufen, Gesimsen, Thür- und Fensterstöcken, Futtertrögen rc. gebrochen. Mit Platten des-- 
selben Sandsteines werden auch die dort bei nässenden Aeckern üblichen Drainkanäle (Schläuche genannt) ausgekleidet. 
Die Schotter ge winnung geschieht leicht und reichlich im Florian er Gebiete aus dem tertiären 
quarzigen Schotter des Untergrundes, sowie aus dem kalkigen Alluvialschotter des Traunflusses; im Grünburger 
Gebiete hingegen aus den Diluvialterrassen von mehr oder minder zusammengebackenem Schotter, welche die Ufer 
des Steierflusses begleiten. Große Kalkblöcke alpinen Ursprunges, welche mitunter in diesen Diluvialconglomeraten 
eingestreut find, werden hie und da durch Kalkbrenner verwerthet. 
Einige Sägemühlen und Mahlmühlen liegen im Florianer Gebiete am Jpfbache und an der Traun; 
im Grünburger Gebiete an der Steier. In letzterer Gegend findet man auch die Köhlerei auf Abfälle und Aus 
schußholz der Sägemühlen betrieben. 
Kornbranntwein wird beiläufig von dem 10. oder 12. Theile der Bauern, jedoch nur für den Haus» 
bedarf, erzeugt, und bildet dann keinen Gegenstand eines steuerpflichtigen Gewerbes. 
Der Bereitung von Obstwein (Most) ist im III. Abschnitte schon gedacht.
	        
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