Volltext: Bd. 1. [Riedau und Dorf] (1 / 1902)

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und Rath unseres Marktes Riedan vor unserer kaiserlichen 
Majestät berühmt geworden, auch die gehorsamen und willigen 
Dienste, so gemeldeter Markt Riedan in unserem Erzherzog¬ 
thum Oesterreich ob der Enns gelegen, ihre Borvordern und 
sie unseren Vorfahrern, an unserem löblichen Hause Oester¬ 
reich und Uns oft und williglich gethan, mich sich hinfür 
uit weniger als getreue, gehorsame Unterthanen zu hallen und 
zu zeigen ganz nnterthänigst erbieten, auch wohl thun mögen 
und sollen; darum haben Wir mit wohlbedachtem Muth, 
guten Rath und rechtem Wissen bemeldeien N. Richter und 
Rath und gemeinen Markt Riedan dies hernach beschriebene 
Wappen, welches Wappen ist ein blauer lasurfarbner Schild, 
von dem Grunde bis aus die Mitte desselben eine grüne 
An, darinnen gleich üjjer sich erscheinend von Quadratsteinen 
ein weißer ober silberfarbner Thurm mit offenem Thore 
und aus demselben bis zu den beiden anderen Ecken des 
Schildes sehend eine Wegscheide unb sonsten m'.t dreien 
länglichen Fenstern, bas mittlere bie anbetn zwei überhöhend, 
zweien eiitfalleuben Lichtern unb bteien erhellten Zinnen, 
auch hinter bem Thurme unb ber Au zu beibeit Seiten 
zwischen beit Bäumen, Häuser ttttb Thürntcheu mit rothen 
Dächern erscheinend, alsbann solch Wappen unb Kleinob in 
Mitte bies gegenwärtigen unseres kaiserlichen Briefes gemacht 
unb mit Farben eigentlich ausgestrichen siitb, von nettem 
gnäbiglich verleihen ttttb geben ihnen aus röm. kaisl. Macht¬ 
vollkommenheit wissentlich in Kraft bieses Briefes. Und 
meinen, setzen ttttb wollen, dass nun fürbaß in Ewigkeit bie 
obgenannten R. Richter ttttb Rath bes Marktes Rieban unb 
alle ihre Nachkommen bieg eingeschriebene Wappen haben, 
führen nnb sich besten in allen unb jebett ehrlichen Sachen unb 
Geschäften, eg fei zu Zusiegeln, Petschaften, Kleinöben, Gemälde», 
unb sonst zu allen gemeinen Rothbursten nach ihrem Willen 
unb Wohlgefallen frei gebrauchen nnb gemessen sollen unb mögen. 
Jnmassen anbere unsere Märkte unb Flecken in unseren 
erblichen Königreichen, Fürstenthümeru, unb Lauben, so mit
	        
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