werk treiben, wohnen würben, sollen dieselben znm gemeinen
Markte wie andere Mitbürger in Steuern, Wachten und
allen billigen Oblagen für ihre Person gleichbilliges Mit-
leiden tragen und wie andere Bürger dem Marktgerichte
gehorsam nnd gewärtig sein. Aus jetzt gehörten Ursachen und
wegen des allda zu Riedau habenden Edelmannsitzes werden
sich die Obrigkeiten, besonders ans die deswegen ergangenen
landeshauptmaunischeu Erledigungen gegen die Bürgerschaft,
dieselbe mit ihren Handlungen, Gefängnissen uud dergleichen
fernerhin nicht außer Land fordern und zu belästigen, aller
Billigkeit und vernünftigen christlichen Bescheidenheit zu ge¬
brauchen haben. Ferners was andere Streitigkeiten, Punkte
und Artikel, item geübte Gewalt, Eingriff und andere Wider¬
wärtigkeiten, so oben nicht erzählt wurde, betrifft, so hievon
in den Akten eingekommen sind, auch in denselben ein Theil
den andern de facto schriftlich oder mündlich belästigt hat,
werden dieselben allerdings vernichtet, kassiert und aufgehoben.
Es sollen auch dieselben Obrigkeiten an ihren Hoheiten,
Jnrisdiction, Recht und Gerechtigkeiten als auch denen von
Riedau, ihren Nachkommen und snmmarie allen Theilen
an gutem Leumund und andersweg uupräjudicierlich und
unschädlich sein. Warnt dauu schließlich die oben benannten
Parteien auf ihren und ihrer Gewalttrager oben int Anfang
bemeldeten genommenen Bedacht hin ttttb hinter sich bringen,
hernach durch ihre abgegangenen absonderlichen Missif (Seud-
schreiben), wie dieselben in unserer ber Kommissäre über
bieseit Vergleich und Kompromiss der löblichen Landeshanpt-
mannschast übersandten Relation eingeschlossen worden, ettblich
ititb schließlich erklärt haben, bass für bieseit unserer ber
Kommissäre Ausspruch ttttb Vergleich zu steten ttttb ewigen
Zeiten wahr nnd unwidersprechlich halten wollen, auch die
von Riedau aus freiem ttttb ungezwungenen Willen allen
und jeden Unkosten, so in dieser erwähnten Kommission aus¬
gelaufen ohne einigen der retfchanischen Erben als ihrer
gnädigen Obrigkeit Zutrag zu bezahlen über sich genommen,