Volltext: Bd. 1. [Riedau und Dorf] (1 / 1902)

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ein Pfarrhof erbaut werde. Der Vicar zu Dorf, obwohl er 
vom Pfarrer zu Taiskircheu abhängig sein soll, darf ohne 
Vorwissen des bischöflichen Ordinariates von seinen Posten 
nicht entfernt werden. Von den 300 fl. Einkommen zu Dorf 
soll der Pfarrer zu Taiskircheu als Rekognition 50 fl. er¬ 
halten, die 250 fl. aber dem Vikar zur Substentation gehören. 
Der Pfarrer von Taiskircheu erklärte sich mit diesem Vor¬ 
schlage einverstanden. Wenn aber der Landeshauptmann diesen 
Vorschlag nicht annehmen sollte, so verlange er, daß der 
Pfarrhof zu Dorf entweder von der Kirche oder Pfarr- 
gemeinde erbaut werde. Er werde bann einen eigenen Priester 
hinstellen, welchen ein- und abzusetzen wie einen andern 
Caplau er bie Macht haben solle. Für bie standesgemäße 
Unterhaltung dieses Priesters verlange er aber alle Quartale 
75 fl. Aus diesen Vorschlägen scheint nichts geworben zu 
sein unb Freiherr Wolfgang Jörger blieb im Besitze ber 
Kirche zu Dorf bis zum Jahre 1625. 
Den 5. Juli 1625 gab Jakob Häckler, General-Offizial 
und Domherr zu Passau beut Pfarrer zu Taiskircheu bie 
Weisung, die beiden nach Taiskircheu inkorporierten Filial¬ 
kirchen Dorf und Riedau in Beisein eines zweiten Geistlichen 
zu übernehmen unb den Gottesbienst in denselben, wie die 
Stiftbriefe es vorschreiben unb wie es vor betn Lutherthum 
gewesen war, zu halten. Die Pfarrgemeinde Dorf stellte an 
bas bischöfliche Ordinariat Passau die Bitte, es möchte doch 
alle Sonn- und Feiertage zu Dorf ein Gottesdienst gehalten 
werben. Dies würbe bewilligt unb den 17. Juli 1625 ver- 
orbnete ber bischöfliche Vicar und Official, bass ber Pfarrer 
zu Taiskircheu alle Sonn- unb Feiertage zu Dorf einen 
Gottesdienst abhalten müsse, damit die noch immer unpathetischen 
Pfarrlente zur katholischen Religion wieder zurückgebracht 
werben. 
1592 hat Anton Auckentobler Bürger zu Riebau, ber 
ein Nachkomme des Sigmund Auckentobler Erbauers der 
Kirche zu Dorf war, seinen Zehent zu Wirglbors in ber
	        
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