Volltext: Bd. 1. [Riedau und Dorf] (1 / 1902)

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nach Passau berief. Den 9. April 1581 wurde der verlangte 
Bericht an Erzherzog Maximilian abgesendet. Dieser letzte 
Bericht scheint aber nicht an seinen Bestimmungsort gelangt 
zu seilt, weil den 3. Juni 1582 der Bischof von Passau von 
Kaiser Rudolf abermals aufgefordert wird, einen Bericht über 
Dorf und Riedau einzusenden. 
Aber erst den 18. Oetober 1598 langte eine kaiserliche 
Resolution herab mit dem Aufträge, den Prädieanten von 
Dorf abzuschaffen und die Kirche selbst mit aller Zugehör 
dem Pfarrer zu Taiskircheu zu übergebeu. 
Der Herrschaftsbesitzer von Erlach, Wolfgang Jörger 
Freiherr zu Tollet und Steyregg zögerte aber noch immer 
mit der Herausgabe. Deshalb sah sich Johann Schösperger, 
Pfarrer zu Taiskircheu genöthigt, gegen Freiherrn Wolfgang 
Jörger, der nicht nur uicht die Kirche zu Dorf herausgab, 
sondern nach Weggang des Johann Rumpl einen neuen 
Prädieanten zu Dorf anstellte, bei dem Landeshauptmanne 
in Linz klagend aufzutreten. Den 9. Juni 1601 erließ der 
Landeshauptmann an Freiherrn Wolfgang Jörger den ge¬ 
messenen Befehl, die Kirche zu Dorf dem Pfarrer zu Tais¬ 
kircheu zu übergebeu und den Prädieanten abzuschaffen. Aus 
diesen Befehl erklärte sich Jörger bereit, das Kirchlein zu 
Dors dem Pfarrer von Taiskircheu wieder zurückzugeben. 
Der Pfarrer begab sich daher nach Erlach zum Pfleger Wolf 
Ehiuger, um sich betreffs der Uebergabe zu besprechen. Der 
Pfleger theilte ihm mit, dass sein Herr Freiherr von Jörger 
nur unter folgenden Bedingungen die Kirche übergebe: Die 
Kirche soll dem Pfarrer geöffnet werden, so oft er kommt, 
Gottesdienst zu halten; nach Vollendung desselben aber soll 
die Kirche wieder gesperrt und die Schlüssel dem Freiherrn 
Jörger übergeben werden. Wann der Pfarrer nach Dorf 
komme, um Gottesdienst zu halten, so könne ihn Jörger nicht 
schützen und schirmen, sondern er solle nur selber acht geben, 
dass ihm kein Schaden znstoße. Was die Güter der Kirche 
zu Dorf betrifft, so werde Jörger den Pfarrhof, der unlängst
	        
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