Volltext: Bd. 1. [Riedau und Dorf] (1 / 1902)

feinem Herrn Urban Bischof von Pafsau am 21. Juli 1575 
uttb fragte zugleich an, ob ber Herr Bischof selbst über btefen 
Gewaltact Klage führen werbe ober ob er bie Gefangenen 
befreien solle baburch, dass er ben Pastor unb ben Zechpropst 
von Dorf aushebe unb gefangen nach Marspach führe, was er 
sich auch ohne große Unkosten für ben Bischof zu thun getraue. 
Ebenso berichtete der Landrichter von Schaerding diesen Vor- 
fall an bie fürstliche Regierung zu Burghausen. Darauf er¬ 
hielt ber Pfleger zu Marspach ben Bescheid, dass er ben 
Pastor unb ben Zechpropst zu Dorf in ber Stille, ohne viel 
Larm gefangen fetzen soll so lange, bis feine Leute in Erlach 
aus ber Haft entlassen werben. Kann bas nicht geschehen, so 
loll er abwarten, was diesbezüglich ber Sanbrichter zu Sdjaerbina 
verfügen werbe. 
Der Pfleger von Marfpach nahm Rnmpl unb ben Zech¬ 
propst von Dorf gefangen unb sperrte sie auf Marspach so¬ 
lange ein, bis seine ßeute in Erlach freigelaffen würben. 
Hernach ließ er sie wiederum frei, forberte aber von Rumpl 
das Versprechen, bafs er sich ber Obrigkeit auf Verlangen 
zu jeber Zeit stelle, was er auch zu thun versprach. 
1576 ben 6. Oetober wurde dem Präbicanten zu Dorf 
vom bischöflichen Dfficialat in Paffau ein Schreiben zuge¬ 
sendet mit der Aufforderung, in Paffau zu erscheinen. Aber, 
obwohl er dtes dem Pfleger zu Marfpach versprochen hatte, 
erschien er dennoch nicht. Er wurde sodann ejcommunieiert. 
yiumpl aber machte sich nichts daraus, trieb mit der Ercotntnuni- 
catton nur feinen Spott und verharrte in feinem Uttgehor- 
verlangte Urban Bischof von Paffau von feinem 
Weihbischofe Hector Wegmaun einen ausführlichen Bericht 
darüber, wie die Sachen zu Dorf stehen, und wie weit gegen 
Rumpl vorgegangen worden fei. Dies Schreiben ist datiert 
vom 9. Oetober 1577. Den 18. December 1577 übergab der 
Weihbischof feinen Bericht, worin er sagte, bafs Rnmpl ben 
rnelm Aufforderungen, sich bem geistlichen Gerichte zu Paffau 
zu stellen, trotz seines gegebenen Versprechens niemals nach-
	        
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