Volltext: Bd. 1. [Riedau und Dorf] (1 / 1902)

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einem gelegenen Tage Rechnung legen. Nach geschehener 
Rechnungslegung sollen sie das eingegangene Geld vorlegen, 
dasselbe in zwei gleiche Theile theilen, wovon der eine Theil 
sammt allem anderen anliegenden Gut der Kirche St. Wolf¬ 
gang zu Dors verbleibt und den anderen halben Theil sollen 
sie wieder in zwei gleiche Theile zerlegen, wovon die eine 
Hälfte der Kirche zu Taiskirchen, der andere halbe Theil 
aber sammt dem Opfer, das bei den Hl. Aemtern und Messen 
auf den Altar gelegt wird, dem Pfarrer zu Taiskirchen 
gehören soll. Dafür ist aber der Pfarrer zu Taiskirchen ver¬ 
pflichtet, bei der Kirche zu Dorf am Gedächtnistage der Ein¬ 
weihung durch einen oder mehrere Priester Vesper und Amt 
zu singen, zu predigen unb für alle zu bitten, für Lebende 
und Verstorbene, die zum Kirchenbaue mitgeholfen haben. 
Das gleiche soll der Pfarrer zu Taiskirchen thun auch am 
St. Wolfgangstage als dem Hauptpatron der Kirche mit 
einer offenen Beichte. Als Schinn- uni) Vogtherr der Kirche 
zu Dorf bestimmt er die Grafen von Schannberg und deren 
Nachkommen. 
1500 starb Sigmund Auckhentobler und wurde in der 
von ihm erbauten Kirche zu Dorf begraben. Sein Grabstein 
ist noch vorhanden und lautet dessen Inschrift: Hie leit 
begraben der Edel Sigmund Auckhentobler der erst Stifter 
dieser Kapelle, dem Gott genad. Unter dieser Schrift war 
sein Wappen mit Helm angebracht, das aber auf dem Steine 
nicht mehr erkennbar ist. Das Wappen der Auckhentobler 
war ein Schild, unten ein schwarzer Dreiberg und darüber 
zwei silbergraue mit dem Rücken einander zugekehrte Fische 
auf rothem Grunde. 1501 wurde die Kirche zu Dorf vom 
Bischöfe Wiguleus von Passau zu Ehren des hl. Wolfgang 
geweiht. 
Bei der Kirche zu Dorf war kein Friedhof und nur 
am Kirchweihtage und am St. Wolfgangstage war feierlicher 
Gottesdienst. An den übrigen Feiertagen mussten die Dörfer 
nach Taiskirchen gehen, wo ihnen die hl. Saeramente gespendet 
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