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einem gelegenen Tage Rechnung legen. Nach geschehener
Rechnungslegung sollen sie das eingegangene Geld vorlegen,
dasselbe in zwei gleiche Theile theilen, wovon der eine Theil
sammt allem anderen anliegenden Gut der Kirche St. Wolf¬
gang zu Dors verbleibt und den anderen halben Theil sollen
sie wieder in zwei gleiche Theile zerlegen, wovon die eine
Hälfte der Kirche zu Taiskirchen, der andere halbe Theil
aber sammt dem Opfer, das bei den Hl. Aemtern und Messen
auf den Altar gelegt wird, dem Pfarrer zu Taiskirchen
gehören soll. Dafür ist aber der Pfarrer zu Taiskirchen ver¬
pflichtet, bei der Kirche zu Dorf am Gedächtnistage der Ein¬
weihung durch einen oder mehrere Priester Vesper und Amt
zu singen, zu predigen unb für alle zu bitten, für Lebende
und Verstorbene, die zum Kirchenbaue mitgeholfen haben.
Das gleiche soll der Pfarrer zu Taiskirchen thun auch am
St. Wolfgangstage als dem Hauptpatron der Kirche mit
einer offenen Beichte. Als Schinn- uni) Vogtherr der Kirche
zu Dorf bestimmt er die Grafen von Schannberg und deren
Nachkommen.
1500 starb Sigmund Auckhentobler und wurde in der
von ihm erbauten Kirche zu Dorf begraben. Sein Grabstein
ist noch vorhanden und lautet dessen Inschrift: Hie leit
begraben der Edel Sigmund Auckhentobler der erst Stifter
dieser Kapelle, dem Gott genad. Unter dieser Schrift war
sein Wappen mit Helm angebracht, das aber auf dem Steine
nicht mehr erkennbar ist. Das Wappen der Auckhentobler
war ein Schild, unten ein schwarzer Dreiberg und darüber
zwei silbergraue mit dem Rücken einander zugekehrte Fische
auf rothem Grunde. 1501 wurde die Kirche zu Dorf vom
Bischöfe Wiguleus von Passau zu Ehren des hl. Wolfgang
geweiht.
Bei der Kirche zu Dorf war kein Friedhof und nur
am Kirchweihtage und am St. Wolfgangstage war feierlicher
Gottesdienst. An den übrigen Feiertagen mussten die Dörfer
nach Taiskirchen gehen, wo ihnen die hl. Saeramente gespendet
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