Volltext: Bd. 1. [Riedau und Dorf] (1 / 1902)

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Zwölften wird übrigens die Versorgungsanstalt durch 
das gegenwärtige von Wort zu Wort eingeschaltete 1794 
jährige Präliminarsystem bedeckt, als: ... . n. s. w. 
Anmerkung. Die verstorbenen Pfründner sind nach der 
strengsten Beobachtung des Stolpatentes in Rücksicht des für 
M die Armen eingeschalteten Paragraphes zu begraben; Daher 
lediglich der Todtengräber und die Todtenträger nach der 
geringsten Klasse zu bezahlen sind, auch die Totentruhe nur 
mit flachem Deckel und etwas wenig abgestossenen Brettern 
herzustellen ist. 
Zur mehreren Festhaltung dieser Bestimmungen demnach 
Unterzeichneter den gegenwärtigen Stiftbrief in 5 Exemplaren 
ausgefertigt und bestätigt hat, wovon eines der hochlöblichen 
k. k. oberennsischen Landesregierung und ein zweites der k. k. 
Provinzial-Staatsbuchhaltung, das dritte in das vogteiliche 
Archiv, das vierte in den Zechfchrein des Bürgerspitales zur 
pünktlichen Darobhaltung hinterlegt und das fünfte zum 
* Gebrauche der Pfründner auf eine Tafel in der Spitalgemain- 
stube aufgehenkt worden ist. 
So geschehen bei der Vogtherrschast Riedau den 26. 
November 1794. 
Josef von Sonnenstein, k. k. Regierungsrath 
und Inhaber der Herrschaft Riedau m. p. 
Gegenwärtiger Stiftbrief wird hiemit von der k. k. Landes¬ 
regierung bestätiget. Linz, den 18. Jänner 1795. 
Franz 36. Pockstainer m. p. 
Georg Edler von Dornfeld m. p. 
Regierungsrath. 
Die Bürgergarde zu Rieda». 
Der Markt Riedau besitzt auch eine Bürgergarde. Wann 
dieselbe gegründet wurde, kann mit Bestimmtheit nicht mehr 
nachgewiesen werden. Nach mündlicher Ueberlieferung soll
	        
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