Volltext: Bd. 1. [Riedau und Dorf] (1 / 1902)

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solche allezeit 14 Tage nach Georgi sauber abgeschrieben und 
eingebunden zu Marktgerichts Handen erlegen, das Markt¬ 
gericht aber mit Zuziehung des Rathes selbe Rechnung durch¬ 
gehen, ihre Mängel und Bedenken gegen Vorbehalt des 
Rechnungsführers Erläuterungen darüber schriftlich verfassen 
und solche sodann längst inner 14 Tagen hernach sammt der 
Originalrechnung zur gnädigen Herrschaftskanzlei bringen, 
damit von da aus von Vogt- und Grundobrigkeit wegen die 
endliche Ratifieiernng und Adjustierung geschehen möge. 
Viertens was nun aber die schon lange Jahre rück¬ 
ständigen Rechnungen des Michael Mayr und seines Vor¬ 
fahrers Franz Wiesinger betrifft, die soll er Michael Mayr 
mit allen gehörigen Empfang- und Ansgabs - Certifieaten 
in Forma zu Marktgerichts Handen erlegen, um allda die 
Bemerkungen darüber schriftlich zu verfassen und solche sodann 
mit den Originalen selbst zur gnädigen Herrschaft tragen, um 
die endliche Erledigung bringen zu können. 
Fünftens soll hinkünftig ein Spitalverwalter (außer es 
ereigneten sich andere Verhinderungsfälle, oder man hätte 
wider ihn ehrhafte Ursache und erhebliche Bedenken) allzeit 
zwei Jahre im Amte verbleiben. Nach Ausgang dieser Zeit 
aber bei der ohnedem vorzunehmenden Richterwahl entweder 
wiederum aufs neue bestätigt oder ein anderer erwählt und 
hernach von der gnädigen Herrschaft, wie oben schon andertens 
erwähnt worden, bestätigt oder zurückgewiesen und solchen 
Falls ein anderer Tauglicher genommen werden. 
Sechstens und obschon gemeiniglich die armen Bürgers¬ 
leute in dieses Spital wenig mit sich hineinbringen, so soll 
doch dasjenige, was es immer sei und einem solchen Spitaler 
eigenthümlich zugehörig sein möge, bei künftigen Todfällen 
ohne vorhero gepflogener vogtobrigkeitlicher Sperr und Ver¬ 
handlung den nächsten Erben nicht mehr so frei hinausgelassen 
werden, sondern hierüber die gebräuchliche obrigkeitliche Ver¬ 
handlung gepflogen und beobachtet werden. Auch die heim¬ 
liche Hinausschaffung der Beeteu und anderer Fahrnisse den
	        
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