Volltext: Bd. 1. [Riedau und Dorf] (1 / 1902)

und zur Bezahlung von 1 fl. 48 kr. Arrest angehalten 
worden sei, weil diese Rauferei vor seiner Hausthüre 
geschehen sei. Auch wird dem Pfleger eine sträfliche Auf¬ 
führung vorgeworfen. Geschlossen den 18. Mai 1781. 
1782 den 24., 25. und 26. Mai war die von der Landes¬ 
hauptmannschaft entsendete Gerichtscommission hier, um die 
Beschwerden der Riedauer zu untersuchen. 
1783 dto. Linz den 28. März erfolgte der Bescheid 
auf die Beschwerden der Bürger, wie folgt: 
Bei Opfergäugen soll zuerst der Pfleger, dann der 
Marktrichter, Rathsfreunde, herrschaftlicher Amtmann und 
Jäger, dann sämmtliche Bürgerschaft und endlich die herr¬ 
schaftlichen Dienstboten gehen. 
Die Bürgerschaft soll das Recht haben, Todfallsab¬ 
handlungen, Kauf, Uebergab, Protokolls-Extracte mit Speci- 
ficieruug der Taxen, wie auch Erbschafts- und Gerhabschafts¬ 
quittungen, dann förmliche Kauf- oder Hausbriefe hinaus¬ 
zugeben. 
Alle bürgerlichen Wirte und andere Parteien im Markte 
sollen ihr beuöthigtes Bier wie vor also auch fürhin aus 
dem herrschaftlichen Bränhanse nach dem patentmäßigen Satze 
nehmen. 
1785 war hier eine Beschälstation. 
1788 zahlte Riedan Kriegsschuldensteuer 88 fl. 27 kr. 
und Türkensteuer 270 fl. 
1789 sind von dem Klebeck Jnfanterie-Regimente fünf 
mutterlose Kinder zurückgelassen worden, für die nun der 
Markt sorgen musste. 
1790 zahlte der Markt an Fleischaufschlag 24 fl. 42 kr., 
Viehaufschlag 35 fl. 28 kr. und Türkensteuer 305 fl. 39 kr. 
Die Summe aller landesfürstlichen Steuern war 890 fl. 14 kr. 
Den 31. August ist der hierorts ausgestellt gewesene Pranger, 
welcher vermög kreisämtlicher Signatur abgeschafft worden, 
Herrn Mathias Raab lieitando um 20 fl. 20 kr. verkauft 
worden. In diesem Jahre den 20. Februar starb Kaiser
	        
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