Volltext: Bd. 1. [Riedau und Dorf] (1 / 1902)

1750 wurde hier eine Militärsteuer eingehoben und 
zwar vom Gulden 36 kr.; 1751 aber nur mehr 10 kr. vom 
Steuergulden. 20 Bürger sind auf die Anklage des Pflegers 
nach Linz citiert worden. Die Bürgerschaft sandte ein Schreiben 
an das Laudeshauptmannschafts-Gericht, dass bie Herrschaft 
mit Gewalt einen Marktrichter habe einsetzen wollen. Von 
1749 bis ans 1750 war in Riedan abermals ein großer 
Brand; denn 1751 reichte die Bürgerschaft bei der Landes¬ 
hauptmannschaft ein Gesuch ein um Nachlass der Herren» 
forberung bei ben abgebrannten Häusern unb sinb ber 
Gattermair unb Michael Loi ben 18. October eigens nach 
Linz gereist. 
1752 kam ber Befehl, nur kaiserliches Gelb zu führen 
unb bas bayrische abzuschaffen. Die bayrische Lanbsperre 
dauerte noch immer fort. Es erschien auch ein Patent über 
bie Kleiberorbnung des männlichen unb weiblichen Geschlechtes 
unb bas Zechen nach 10 Uhr abends würbe verboten. 
1754 würbe bie Abhaltung der Bälle mtb ber Gebrauch 
der Trompeten unb Paucken verboten. Die Marktflinten 
würben auf ben Frohnleichnamstag repariert. Eine Mappe 
des Marktes Stieb au würbe burch ben Ingenieur Franz 
Kuibl in Linz verfertigt. 
Ans betn Jahre 1755 ist eine Taxorbnung ber Herr¬ 
schaft Riebau, als Freiherr Franz von Pocksteiner zu Watten¬ 
bach Abministrator war, vorhanden. Die interessanteren Punkte 
derselben mögen hier angeführt werben: Bei einem Tobfalle 
ist von 100 fl. Freigeld (Bargelb) 10 fl. zu zahlen; wenn 
aber ein Ehetheil noch am Leben ist, 5 fl. Bei lehenbaren 
Stücken ist von 100 fl. 5 fl. zu zahlen. Bei Ab- unb An¬ 
fall von Gütern, unb zwar bei ganzem Fall sinb 5 fl., bei 
halben Fall sinb 2 fl. 4 Schilling zu zahlen. 
Stirbt ein Ehetheil auf dem Mairgute zu Rorawiesing, 
so sind 50 fl. zu zahlen und auf dem Gute zu Rumpfentobl 
gehört die beste Kuh im Stalle der Herrschaft.
	        
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