Volltext: Bd. 1. [Riedau und Dorf] (1 / 1902)

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worden ist, von den Markteinwohnern zufrieden und an dieselbe 
gebunden fein und in Ansehung der Armut des einen oder 
andern aus eigenem Antriebe zur Barmherzigkeit Mäßigung 
halten, es geschehe denn, dass der eine oder andere Markt¬ 
bewohner eine mehrere Verrichtung uni) Gottesdienste, als 
gewöhnlich sind, begehren würde. In diesem Falle hat er 
sich mit den Herren Geistlichen besonders abzufinden und zu 
vergleichen. Verbünde derohalben in Kraft dieses Briefes mich, 
alle meine Erben und nachkommenden Inhaber der Herrschaft 
Riedan, dass sie diese meine freiwillige und wohlbedachte 
Stiftung, welche ich aufgerichtet zur Zeit, da ich von rechts« 
wegen als völliger Eigenthümer gedachter Herrschaft Riedan 
wohl befugt gewest, in allen ihren Punkten zu ewigen Zeiten 
erhalten, davon nichts entziehen noch solches anderen gestatten 
wollen. Doch solle diese meine Stiftung und dieser mein 
redlicher Wille ehender nicht als nach meinem töbtlichen Ab¬ 
gänge feinen Anfang unb Wirkung haben. Unterdessen aber 
und bis bort hin soll ich, einen Priester ober Pfarrer all- 
hier als wie bisher, bafs er ohne Klage unb Beschwerbe 
sein solle, zn erhalten hiemit allerdings verbunden sein. Da 
aber künftig über kurz ober lang eine ober mehrere, fei es 
Geistliche ober Weltliche, bagegen hanbeln unb alles dasjenige, 
was unb wie ich es gestiftet, nicht ausrichten würben, ber 
ober biefelben werben bereittroilleit an jenem Tage vor bem 
gestrengen Richter Gottes Rechenschaft geben müssen. Ich 
will mir aber insbesonbers vorbehalten, wenn biese meine 
freiwillige Stiftung von ber Geistlichkeit zuvörderst, welcher 
Würbe, Eonbitton ober Namen sie immer sein mögen, künftig 
wiber Verhoffen nicht eanonisch gehalten ober ausgeführt 
wollte werben, dass bas residuum stema ber Herren von 
Salburg Recht, Fug unb Macht haben solle, solche Stiftungs¬ 
erträgnis nach ihrem Gefallen entweber gar zn wieberrnfen 
ober anberswvhin zn frommen zn übertragen. Zur Urkunb 
dessen allen, bes Legati unb Onerati, soll mit bes hoch- 
wüthigsten unb burchlauchtigsten Fürsten unb Herrn Herrn
	        
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