Volltext: Bd. 1. [Riedau und Dorf] (1 / 1902)

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Zwei Bürger, welche in angeheitertem Zustande von 
Dorf heimkehrten, fielen in die Pram; einer ertrank und der 
Andere blieb auf der Wiese zu Achleithen liegen, wo er 
bald erfroren wäre, wenn ihn nicht der Mair zu Achleithen 
gefunden hätte. 
1639 ist eine Bürgersfrau, weil sie an einem Sonntage 
während der Predigt vor ihrem Hause mit einer Bäckers¬ 
tochter eine halbe Stunde lang schwätzte und herumsprang, 
auch sonst nicht in die Kirche gieng, vom herrschaftlichen 
Gerichte um 1 fl. 30 kr. zur Kirche gestraft worden. Eben 
so wurde ein Bürger wegen öffentlicher Gotteslästerung um 
4 Reichsthaler gestraft. 
Mit 10. Oetober 1640 beginnt das Sterbebuch von 
Riedau. Als Erste ist eingetragen Eva des Herrn Georg 
Achleithner, Bürger und Bäckers rechtmäßige Ehefrau. 
Den 12. Juni bestätigte Kaiser Ferdinand III. von 
Regensburg aus die Marktfreiheiten Riedaus. 
Ein Bürger wurde wegen Gotteslästerung um 6 fl. 
gestraft und an das Kreuz gebunden. 
1641 war in Riedan eine große Feuersbrunst. Der 
Tag ist nicht bekannt. In den Gerichtsprotokollen von 1646 
kommt folgende Klage vor: Den 23. Juli klagt Georg Bauer 
zu Zaun in der Zeller Pfarr den hiesiegen Bürger und 
Leinweber Hanns Aschauer wegen 11 fl., die er ihm anno 
1641 nach der Feuersbrunst auf sein dringendes Bitten 
geliehen hat. 
Abgebrannt sind und nicht mehr aufgebaut wurden 
folgende Häuser: 
Das Haus des Sebastian Hueber, Krämers unter Juris¬ 
diction Retschan, welches nach dem alten Plane Nr. 67 hatte 
und hinter den jetzigen Häusern Nr. 54 und Nr. 55 stand; 
das Haus des Auckentobler Jakob unter Jurisdiction Retschan, 
welches die alte Nr. 75 hatte und in der Wiese des Hauses 
Nr. 57 stand; serners das Haus des Hanns Kindlinger,
	        
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