Volltext: Bd. 1. [Riedau und Dorf] (1 / 1902)

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auszuhalten unmöglich fei, sie doch im Eifer und zur Beförderung 
der Ehre Gottes noch hierbei in Gehorsam leisten und zu 
den vorigen 120 fl. noch 30 fl. legen. Es soll also ein 
Priester jährlich 150 fl. haben und von einer ganzen Bürger¬ 
schaft zu den vorhero gebräuchlichen Terminen vrdentlich 
gereicht werden mit der nnterthünigen Zuversicht, dass Euer 
Gnaden, weil bloß die jetzt gemeldeten Jahresausgaben ein 
Mehreres derzeit zu reichen verhindern, die arme Bürger¬ 
schaft diesmals gnädig verschonen und unter deren gnädigen 
Schutz lange erhalten. Wenn aber gedachte Ausgaben nur 
theilweise sich lindern, wollen wir nachher reichen, was uns 
in Gehorsam möglich ist. Dieweil auch gnädig hochgebietender 
Herr von Alters her zu diesem Markte allweg aus Bayern 
ein landreisiger Gang oder Steg nächst dem Schlosse gewesen, 
welcher männiglich unverhindert gebraucht wurde, nunmehr 
aber solcher eingestellt und daher die reisenden Personen und 
andere, so aus Bayern herein und von diesem Lande hinaus 
gereist sind, nicht mehr so einmüthig sind als wie vorher, 
so bitten sie Euer Gnaden ganz nnterthänig gehorsam, wollen 
gedachter Bürgerschaft nochmalen die Gnade ertheilen und 
besagten Weg/ wie von Alters her, wiederum in Gnaden 
passieren lassen. Solche hohe Gnade mit höchstem Danke hoch 
f,u rühmen, sind wir jederzeit untertänigst geneigt. Zur 
gnädigen Resolution wir uns dann gehorsamst befehlen, Euer 
Gnaden gehorsamste Unterthanen N. Richter, Rath und ganze 
Bürgerschaft allda. Gegeben den 20. Februar 1628. 
Der Steg oder Gangsteig nach Zell, von dem hier die 
Rede ist, gieng bei dem Schlosse vorbei über die alte Wasser¬ 
wehr oberhalb der Liudlmühle hin gegen das Groißengnt. 
Im Jahre 1629 hatte sich die Bürgerschaft schon etwas 
von den Schäden des Bauernaufstandes erholt und erklärte 
sich bereit, zur Erhaltung eines Geistlichen in Riedau fortan 
wiederum einen Beitrag zu leisten. Das noch vorhandene 
Schreiben lautet:
	        
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