Volltext: Bd. 1. [Riedau und Dorf] (1 / 1902)

Gültenbuche vor. Er war seinem Bruder Oswald, der vor 
1572 starb, als Pfleger der Herrschaft Falkenstein gefolgt. 
Aber schon 1591 war er selbst Pfandinhaber der Veste 
Falkenstein und erwarb dazu auch Ranariedl. 1602 brachte 
er aus dem Nachlasse Ulrich IV. des Hörleinsberger Hoch¬ 
haus und Altenhof au sich. Mit ansehnlichen Liegenschaften 
ausgestattet War es Heinrichs Bestreben, für Rang und Stellung 
im öffentlichen Leben zu sorgen. Eine förmliche Ertheilung 
der Landmannschaft im Lande ob der Enns war für ihn 
bisher nicht erfolgt, und da im Landtage zu Linz eine 
Schwierigkeit vorgefallen war, ob Heinrich Salburger zu 
Aichberg ein wirklicher Landsmann sei, wies derselbe nach, 
dass er seit 1572 im Gültenbuche mit dem Gute Aichberg 
auferscheine und zeigte mehrere Schriften vor, laut welchen 
er schon früher zu etlichen absonderlichen Berathungen 
durch die Verordneten in den Landtag nach Linz erfordert 
worden sei. 
Darauf erfolgte seine Einschreibung unter dem 6. Angnst 
1605. Den 29. Mai 1607 ertheilte König Rudolf II. zu 
Prag dem Heinrich Salburger zu Aichberg und Falkenstein 
nebst der Bewilligung, sich „von Salburg zu Aichberg und 
Falkenstein" neuneu zu dürfen, die Erlaubnis, wegen der 
durch ihn erworbenen Herrschaft Falkenstein den Schild des 
erloschenen Geschlechtes dieses Namens aufzunehmen und ver¬ 
lieh ihm, nachdem er bisher der Lehre Luthers zugethan, 
aber in den Schoss der katholischen Kirche wieder zurück¬ 
kehrte, zu Prag den 8. Mai 1608 den Freiherrnstand. So 
hatte sich Freiherr Heinrich von Salburg in verhältnismäßig 
kurzer Zeit zu einem sehr ansehnlichen Mitgliede der Land¬ 
mannschaft ob der Enns emporgeschwungen, als welches er 
nun noch von Bartholome Freiherrn v. Dietrichstein das 
Gut Riedan mit dem Waldamte St. Sixt und die Herr¬ 
schaft Salaberg in Niederösterreich an sich brachte. Er starb 
zu Falkenstein am 15. December 1629 und wurde am 
28. Jänner 1630 zu Hofkirchen begraben. Das erstemal
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.