Volltext: Bd. 1. [Riedau und Dorf] (1 / 1902)

— 106 
%ux$ ander sollen wolgemelten Herrn Dechanten auch 
von hiesiger Bürgerschaft und Unterthanen, solange er das 
Äeneftzmm im anhaben, alle pfarrliche Recht nachstendtia 
iLin, entgegen hat ihme am Gmain und Bürgerschaft für 
^-eelschaz und Geräth jährlich überhaubt in allein zu geben 
versprochen fünfzig Gulden Remisch, jeden zu 15 Pazen oder 
60 Kreuzer zu rechnen, welche sich negstkünftig St. Georgen- 
Tag dis ^ar zn lanffen anfahe, fein also ihre Verstorbenen, 
sie weren reich oder arm, in ihrem aigenthumblichen Gotts- 
akher (tote vormals befchehen) unvermindert zn begraben und 
von jedem feinen Staudt unb Vermögen nach zu Entrichtung 
erst berührtes Deputat die gebührlichen Seelschaz selbs ein¬ 
zufordern oder derowegen sich aines gewissen Tax zu ver- 
a.ntgen berechtigt und bestiegt. Was aber die Khmdstausfen 
betrifft soll man von jedem Khindt, so nach Taiskirchen oder 
Dorff, wo an denen Orthen ain Priester vorhandten, rechts- 
wegen mehr nicht als zwelf Kreuzer, ob aber verntügige 
leuch amen Priester herabbegern wollen und solches stat- 
habeu kuudte, derselb nach Gestalt der Sachen umb seine 
Bemuehung sich m.t 1 Schilling abzusinken schuldig sein 
olle bet welchem auch Herr Dechant diss vertröst und zuege- 
"" Nothfall oder sogar bösem Wetter erzelte 
Khmd stauffen Herr Pfarrer zu Zell (dem er selb hirzu 
erfhieffen und erbitten wolle) alda im Marlth oder unkn u 
Zell geg berührtem Deputat oder anderer leidentlichen Ein¬ 
stellung verrichten dürften solle. 
Von jeder Copulation so entweder Herr Dechant oder 
dessen Caplan auf Begern achte int Martth und Gottshans 
verncht, soll wegen zimblicher Weite des Wegs ain halber 
Jieich taller zu fünf und vierzig Khrenzern gerechnet, von 
denen aber, die zu solchen Kopulationen nach Taiskirchen oder 
Dorff erscheinen allem 4 Schilling geraicht, für die Prokla- 
Bemeffung aber so alweg (außer wann hier 
ohnedas die Predig gehalten wurde) und solches füeglich sein 
fundt zu Dorff nach der Predigten befchehen solle, anderst
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.