Volltext: Bd. 1. [Riedau und Dorf] (1 / 1902)

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Stögen, dass die alten Inhaber der Riedau, auch ihre Unter 
thanen daselbst den Gottesdienst zu Taiskirchen, als bei ihrer 
rechten ordentlichen Pfarre, sonn- und feiertäglich uhraltens- 
hero besucht, auch ihr Sepultur zu Taiskirchen gehabt und 
Mn also Herkhommeu, dass beutelte Vorige, wie auch des 
v. Aränkhing Vater und Christof v. Retfchan ainem Pfarrer 
zu Taiskirchen jährlich 5 fl. und jeder halben Theil geben, 
die am Pfarrcher bei beeden Herrn Ritern und nit vom 
Zöchpropsten jährlich ersucht und empfängt dergestalten, dass 
er wöchentlich alle Montag selbst oder sein Gesellpriester in 
der Capellen zu Riedau, als ein Filial gehn Taiskirchen 
gehörig, eatholicam Celebrationem verrichten müsse. Sonsten 
hat dasselb Kirchl kain Einkhominen, ist auch kein Kirchpropst 
alda felbjt gewest. Als aber die lutherische Sekt in Oester¬ 
reich angefangen, sei vor 6 Jahren ein Pfarrer zu Taiskirchen 
gewest, Megckenhofer genannt, deine haben die Riedatter 
beredt und ihm 15 fl. jährlich geben, welches nngefehrlich 
3 ^ahre nacheinander beschehen, dass er ihnen das Sakrament 
zu Riedau sub utraque gereicht und ihre Abgeleibten gehn 
Taiskirchen begraben lassen. Also haben sie kamen Gottes¬ 
dienst mehr heroben besucht; nach geniestes Megckenhofers 
Ablmben zaigt jetz-ger Pfarrer zu Ta-skirchen an, da haben 
dte Rtedauef solches an ihm begehrt und glesichalls die 15 fl. 
jährlich zu geben versprochen. Weil er sich aber dasselb zu 
thun verwittert, sie auch f'aine Messe haben wollen und thtne 
angezaigt, er derffe nicht mehr Hinabkommen. Welches Pfarrer 
den Herrn Visitatorn in der Visitation angezeigt, die chtne 
bcfolcfjcit, tuofern bie 9ticbctitcr catholicam Celebrationem 
nit haben wollen, er auch die Osterbeicht unterlassen und 
keinen Sektischen heroben zu Taiskirchen begraben solle. Also 
tst die wöchentliche Messe abkhvmmen und bei diesem Pfarrer 
™u Gottsdienjt zn Riedau eingehalten worden. Demnach 
^lch bte Ried au er mit aiitciit fefttfdtjett ^ßräbicartten vor 4 
Jahren versehen, auch vor ainem Jahr ant Ohrt im Markte 
mit aitter Planken eingefangen, den sie izt zur Sepultur
	        
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