Volltext: Der Feldzug im Baltikum bis zur zweiten Einnahme von Riga

Nach dem Aufruhr 
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ein unb verhaftete diesen unb ben hinzukommenden Chef des Gouverne¬ 
ments. Es gelang aber, die Meuterer durch Verhandlungen hinzuhalten 
und zur Räumung des Zimmers des Gouverneurs zu bewegen. 
Inzwischen hatte Hauptmann von Schauroth, ehe auch er verhaftet wurde, 
noch im Fürstenlager anrufen und die Gardeschützen und die Batterie nach 
dem Gouvernement in Marsch setzen können. Außerbem war bas Gerücht 
von ber Besetzung bes Gouvernements burch Solbatenratstruppen auch zu 
ben anbeten Truppen bes Detachements gedrungen. Infolgedessen trafen 
kurz hintereinander die Kompanie Kurowski, die Gardeschützen auf Kraft¬ 
wagen und die Batterie vor dem Gouvernementsgebäude ein, worauf die 
Meuterer, soweit sie nicht bereits abgeschnitten waren, schleunigst ver¬ 
schwanden. Leider entkam auch der Rädelsführer Franke. 
Damit war der Aufruhr endgültig zusammengebrochen. Die übrigen 
Truppen der Garnison hatten sich zwar, von Matrosen aufgehetzt, zum 
Ausrücken fertiggemacht, um den Soldatenrat zu befreien, diese Absicht 
aber auf Zureden einsichtiger Führer und Mannschaften wieder aufgegeben. 
Nur einige 50 Mann bes II. Bataillons zogen vor das Arresthaus, um die 
Verhafteten herauszuholen. Es gelang ihnen, den Vorsteher der Arrest¬ 
anstalt zu überwältigen und zwei verhaftete Soldatenratsmitglieder zu be¬ 
freien. Erst als das Detachement Schauroth die Wachen in der Arrestanstalt 
und im Polizeipräsidium übernommen hatte, trat Ruhe ein. Die Ge¬ 
fangenen wurden wieder in Haft genommen. 
So war durch schnelles Zugreifen einer wirklichen Truppe schweres Unheil 
verhindert worden, ohne daß ein Tropfen deutschen Bluts geflossen war. 
Der Gedanke drängt sich auf, baß auch in ber schwer geprüften Heimat 
manches anbers und besser gelaufen wäre, wenn man dort ebenso schnell 
und entschlossen nach rein militärischen Gesichtspunkten gehandelt hätte. 
Die Lage in Libau nach dem Aufruhr. 
Zunächst blieb die Lage in Libau noch gespannt. Die Säuberung und 
Umgestaltung des Regiments Libau sowie die Auslösung des Garnison¬ 
soldatenrats und sein Ersatz durch Vertrauensleute konnten ohne weitere 
Schwierigkeiten durchgeführt werden. Für die Freiwilligen wurden neue 
Vertragsbestimmungen herausgegeben. Diese sahen Wiederherstellung der 
Kommandogewalt der Vorgesetzten, strengste Mannszucht, Bereitschaft zu 
jeder beliebigen Verwendung, auch an der Front, und gegenseitige Gru߬ 
pflicht vor. Auch das Kriegsministerium stellte sich in mehreren Erlassen 
gegen die Behinderung von Freiwilligen und über die Kommandogewalt 
des Gouverneurs eindeutig auf den Standpunkt der Generalkommandos.
	        
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