Volltext: I R 14

Errichtung drs Infantrrirrrgiments Mr. 14. 
(Aus der Aegimentsgeschichte.) 
Am 1. Februar 1733 starb in Warschau August II., König von Polen. Die Wieder¬ 
besetzung des erledigten Thrones war die Veranlassung zu einem Kriege zwischen den Königen 
von Frankreich, Spanien und Sardinien einerseits und dem Kaiser Karl VI. anderseits. König 
Ludwig XV. von Frankreich wollte auf jenen Thron seinen Schwiegervater Stanislaus Leszczyn§ki. 
Kaiser Karl VI. aber den Kurfürsten August III. von Sachsen erhoben sehen. 
Da der Kaiser den Krieg in Italien sowohl als auch am Oberrhein zu führen gezwungen 
war, bedurfte es der Aufstellung neuer Regimenter, unter welchen sich auch das dermalige 
14. Infanterieregiment befand. 
Das k. k. Infanterieregiment Nr. 14 wurde im Jahre 1733 errichtet und lautet der von 
weiland Sr. Majestät Kaiser Karl VI. ausgefertigte, in Form eines Vertrages mit dem ersten 
Inhaber Nikolaus Leopold Rheingrafen von Salm abgefaßte Bestallungsbrief wörtlich wie folgt: 
,Far! von Gottes Gnaden erwählter römischer Kaiser, zu allen Leiten Mehrer des Leiches etr. 
„bekennen öffentlich und Thuen kund jedermäniglich, matz gestalten Wir mit dem hoch- und 
„Wohlgebornen Unsern Lbristen, und Lieben getreuen Airolao Leopolds Lheingrafen von Salm 
„wegen aufrichtung eines Legiments zu Lust in Lweytausend dreyhundert Mann bestehend, folgende 
„Capitulation errichten lassen, 
"blfz 
„primo Erbiethet, und verobligiert sich Unser Lbrister Airolaus Leopoldus Lheingraf von 
„Salm zwölf Compagnien inrlusivr zweyer Grenadier-Compagnien nach Unserer Laysl. in denen 
„beyden Aebenlagen A ft B enthaltenen Lust, die Grenadier Compagnie zu Einhundert vierzig köpf 
„starkh mit der in der Leilag C sperifirirten Leibs-Mundur, auch dem Antergewöhr versehen 
„(jedoch ohne dem Lbergewöhr) auf seine alleinige Spesen in Leit vier oder längstens fünf Monathe 
„a dato des Ihnen hierüber ausfolgenden Patentes ganz zuoerläjzlich und unverfehlbar zu stellen 
„und aufzubringen, auch für solche die gehörige Fahnen, Lelter, Schweinsfedern und Lalkhen eben- 
„falls ex proprio zu verschaffen; dazu dann wollen wir 
„Serundo zu Aufstellung deren übrigen fünf Compagnien für jeden obligaten Kopf inrlusive 
„des Lbergewöhrs vier und dreißig Gulden aus unserem Layst Aerario besagtem Unsern Lbristen 
„bezahlen, nicht minder für diese fünf Compagnien die Fahnen, Leiter, Schweinsfedern und Lalkhen 
„beischaffen lassen; Lenebens 
„Tertio Wir auch bewilligt haben, damit dieses neu aufrichtende Legiment einen etwelchen 
„alten Fuß haben möge, zu solchem von Unserer schon auf den Lainen stehenden Laisk Infanterie 
„eine proportionirte Anzahl Feldwaibels, Corporalen und Spielleuth unter diesem Leding jedoch 
„abgeben zu lassen, daß gedachter Unser Lbrister die Corporalen und Spielleuth als obligat künftig 
„wider mit fovill gemeine zu ersetzen schuldig ist, worgegen 
„Luarto derselbe sich verbindet, auch die von Unserem aerario bestreitende fünf Compagnien 
„vor obig-empfangendes Merbgeld ohne einig-weiters verlangenden Lutrag eben in dem ob- 
„bestimmten Termin von vier bis fünf Monathen selbsten, und zwar im Manschen Leich, mithin 
„außer Unsern Lrblanden anzuwerben, und die Mannschaft auf seine Gefahr und Unkosten bis nachher 
„Linz, oder Prag zu affentirung, und dann noch weithers bis in den in hungarn Ihme bestimbenden 
„Sammelplaz ebenfalls auf seine Spesen zu lifferen, worzu Wir Ihme auch die Werbpläz in vor- 
„gedachtem Manschen Leich ausweisen lassen werden, wo sodann 
„pulnto die ersterwähntermassen zu Linz Unsern allda stehenden General-Lriegs-Commissariat 
„Amts Subalternen Vorstellende zu Kriegsdiensten vollkomen taugliche, und effertive praesente Leuth 
„assentiret, auch 
„SeLto die Verpflegung darauf a dato der Affentirung noch um vierzehen Tage zurukh ausz 
„dieser billigen Consideration passirt werden solle, weilten gedacht Unserer Lbrister selbe schon ehr- 
„bevor zimblich lang zu verpflegen, und die gefahr und schaden wegen deren mittlerweyhl desser- 
„tirenden zu leyden hat, und allenfahls 
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