Volltext: Unterweißenbach

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„mindeste Fundation und Obligation zu producieren sehe". Das Spitals 
vermögen betrug im Jahre 1707 601 Gulden 51 Kreuzer. Als das aus Holz 
erbaute Haus im Jahre 1747 völlig einstürzte, wurde es aus Steinen und 
Ziegel neu erbaut; die Baukosten beliefen sich damals auf 1603 Gulden 
28 Kreuzer 3 Pfennig. Soweit der Pflegerbericht. 
Zum Armenhaus gehörten drei Felder von zusammen fünf Tagwerk, 
2 Wiesen mit einer Fechsung von 3 Fuhren Heu und ein kleiner Garten im 
Gesamtwerte von 13 Gulden 30 Kreuzer; an Kapital besaß es 1188 Gulden 
10 Kreuzer 1 Pfennig, das an Zinsen jährlich 39 Gulden 36 Kreuzer einbrachte. 
Die Verwaltung führte der Spitalpropst unentgeltlich, dafür bekam der Pfarrer 
von Weißenbach von der Herrschaft Ruttenstein die Spitalpropstgebühr von 
1 Gulden 30 Kreuzer"^). 
Da keine Spitalordnung vorhanden war, wurde im Jahre 1757 durch 
Norbert Grafen von Salburg eine solche aufgestellt, die u. a. folgende Bestim 
mungen enthielt: Jedem Inhaber der Herrschaft Rutenstein stand als der 
rechtmäßigen Grund- und Vogtobrigkeit die Aufnahme der Armen zu; es durften 
nur wirklich arme und gebrechliche Leute mit gutem und frommem Lebenswandel 
aufgenommen werden, doch solle dafür gesorgt sein, daß nicht lauter presthafte 
Arme im Spital seien, da ja auch zu bearbeitende Grundstücke dabei waren, 
deren Bestellung der Spitalmeister zu überwachen hatte. Im Spital sollten nicht 
mehr als fünf Personen Platz finden, von denen mußten mindestens zwei 
männliche sein. 
Jeder Arme erhielt wöchentlich 14 Kreuzer, jährlich 3 Metzen Korn 
gestrichenes Maß und 2 Klafter weiches Brennholz und hatte den Genuß von dem 
Ertrage des Spitalgartens. In Krankheitsfällen mußte eine Person der anderen 
behilflich sein, die Bader- und Begräbniskosten waren aus der Spitalkasse zu 
leisten, wobei in Todesfällen das etwa vorhandene Vermögen dem Spital zufiel. 
An jedem Mittwoch, Samstag und Sonntag hatten die Spitalinsassen für 
ihre Wohltäter leinen Rosenkranz zu beten und nach Möglichkeit öfters in der 
Woche eine Messe zu hören und überhaupt in Friede und Eintracht miteinander 
zu leben, ansonsten sie des Spitalgenusses verlustig erklärt wurden. Abends 
mußten sie sich bald schlafen legen und durften nächtlicher Weile nicht ausgehen. 
Für die Pfarrerwiesen hatte das Spital eine Arbeitskraft zu stellen. Zum 
Spital gehörten drei Land Acker, in den Weißenbacher Marktfeldern gelegen, 
dann die Wiese bei der Hintermühle, ein kleiner Garten beim Markt und der 
Spitalgarten, welche Grundstücke von den Armen bearbeitet werden mußten, die 
dafür auch den Genuß des Ertrages hatten, was auf durchschnittlich 12 Gulden 
berechnet war. Sie sollten auch zwei Kühe halten und bekamen die Milch davon, 
die Kälber blieben ebenfalls dem Armenhaus. 
Als Wohnung dienten den Armen drei große Stuben (eine war als Wohn 
zimmer eingerichtet) und ein kleines Stübl, das als Krankenzimmer benützt 
wurde. 
Für die Geschäftsgebarung und Ordnung im Hause sorgte der Spitalmeister, 
der jeweilige Herrschaftspsleger hatte von Zeit zu Zeit die Rechnungen zu über 
prüfen und nach dem Rechten zu sehen. 
" 7 ) Landeshauptmannschaftsarchw, Altere Stiftungen R VIII (L. 2t.).
	        
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