Volltext: Unterweißenbach

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Der Weißenbacher Burgfried umfaßte den Markt Weißenbach und das herum 
liegende Land der Bürgergründe (Wald, Acker, Wiesen und Weide), also ein 
Gebiet mit 28 Burgrechten. Er fing an „beim Voglthen, von da nach des 
Wimmer Rain zum Gemeinholz Saleck, von da ringsum sothanes Holz zu des 
Grüners Rainhack, nach solchen zu den Kleineder Gründen, von diesen über des 
Wagnerbichler Auwiesen, dann den Weg in die Obermühle zum Naarenfluß, 
längst solchen zur Furtmühle, von da nach des Horners Rain zum Wolfsberg, 
dann weiters nach der Wernöder Leithen über den Weg nach Schönau zu des 
Aglas Marktfeld, von solchem wiederum nach dem Aglas Graben zur Naarn- 
wiesen, weiters über diese Naarnwiesen und Weg nach Ottlas zum Weegerer 
Garten, so fort nach dessen Gründen zu des Stegwimmer Rain, endlich zwischen 
diesem Rain und des Aigners Garten-Point zum vorigen Voglthen". Die Vogl 
tenn gehörte dem Markte. 
Betrachten wir den Burgfried des Marktes Weißenbach mit seinen 28 Burg 
rechten, so können wir einige Schlüsse auf die Entstehung des Ortes ziehen und 
die Behauptung, der östliche Ortsteil sei der ältere und der westliche erst zur 
Zeit der Marktrechtsverleihung entstanden, bestätigt finden. 
Die Entwicklung des Marktes könnte man sich etwa folgendermaßen vorstellen: 
Das Urgut (vielleicht Altnhauser im Walseer Urbar 1449), das den ersten 
Rodern als Wohnsitz diente, lag im Ostteil, vielleicht an der Stelle des heutigen 
Hauses Nr. 15 (Gasthaus Hietler); dazu gehörten die Gründe der heutigen Häuser 
Nr. I, 2, 8, 4, 5, 6, 15, 16, 25, 26 und 47; wir können dies z. T. noch heute 
durch ihre Lage an den Südhängen und an den Altwegen erkennen. Später 
kamen zu diesem Urgut noch folgende Althöfe: Die Furtmühle (Nr. 29), die 
Schmiede (Nr. 51) und die Höfe an der Stelle der heutigen Baublocks Nr. 8 
bis 12 und 18 lbis 22. Zu diesen Althöfen gehörten die Gründe des heutigen 
Hauses Nr. 29, zur Schmiede die Gründe von Nr. 50, 51 und 52, zum dritten 
Althof solche der Häuser Nr. 8, 9, 10, 11, 12, 31, 32, 33, 43, 44, 45, 46 und 48 
und zum vierten die Gründe der Nr. 18, 19, 20, 21, 34, 37 und 41; dies war 
die alte Rodungssiedlunq. Später, wahrscheinlich im 13. und 14. Jahrhundert, 
bildeten sich aus dem Urgut und den vier Althöfen durch Grundteilunq die 
28 Burgrechte heraus, die sich bis 1828 nachweisen lassen. Zur Zeit der Anlage 
des Marktplatzes (Marktsiedlung) waren die Besitzer der westlichen Häuserzeile 
Gewerbetreibende und besaßen keine Gründe, höchstens Hausgärten, die bis 
zur Naarn reichten; die Burgrechtsgründe waren schon aufgeteilt. Zwischen den 
Burgrechtsqründen lag auch der Dominikalbesitz (Gründe der Herrschaft Rutten- 
stein, der Pfarre, der Schule und des Bürgerspitales). Der Saleggwald wurde 
erst später in 44 Parzellen zerlegt und unter die Marktbürger aufgeteilt, wobei 
auch die Herrschaft Ruttenstein und die Gemeinde Weißenbach beteilt wurden; 
er gehörte jedoch schon im 14. Jahrhundert zum Burgfried, wie wir aus dem 
Taidingtext erkennen. Im Dominikal-(Ruttensteiner-)grund dürften auch Gründe 
stecken, die zum ehemaligen Bürgerhause (Nr. 1, alt Nr. 8) vor Ankauf (1729) 
durch die Herrschaft Ruttenstein gehörten*"). 
115 ) Josesin. Lagebuch 1787 u. Katastvalmappe Weiißenbach 1828 (L. A.).
	        
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