Volltext: Unterweißenbach

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Mit der Verleihung des Markttitels hatte Weißenbach das Recht erhalten, 
den Namen Markt zu führen, Richter und Rat zu wählen, Marktbewohner 
als Bürger aufzunehmen, wobei diese den Titel „Bürger" führen durften und 
zu Marktrichtern und Ratsbürgern gewählt werden konnten. Im Markte durfte 
ein Pranger aufgestellt werden, an den die durch das Landgericht Verurteilten 
gestellt wurden. Zu Zeiten, in denen Jahrmärkte abgehalten wurden, durfte eine 
Fahne ausgesteckt werden. Der Bürger hatte das Recht, ein Gewerbe zu führen 
und mit seinen Erzeugnissen Handel zu treiben. Schließlich durfte der Markt 
das ihm durch ein landesfürstliches Privileg verliehene Wappen führen"'); 
Weißenbach bedient sich eines „redenden" Wappens, des weißen (silbernen) 
Baches auf grünem Felde; ob dieses Wappen jedoch das verliehene ist, läßt sich 
urkundlich nicht nachweisen. 
Zur Entscheidung über Recht und allgemeine Markt-Angelegenheiten wurden 
die Taidinge abgehalten. Das Taiding (Ehaft- oder Banntaiding, Rügung, 
Weistum) ist ein Wahrspruch, der auf amtliche Anfrage von glaubwürdigen, 
rechtskundigen Männern über das geltende Gewohnheitsrecht abgegeben wird. 
Der Zweck der Taidinge war hauptsächlich, das Marktwesen als solches erst 
förmlich einzurichten, d. h. in die richtige Form zu bringen. Sie waren im 
besonderen eine Rechtsform für agrarisch-ländliche Gemeinden und im ganzen 
deutschen Rechtsgebiet verbreitet; die Einwohner der Märkte und der kleinen 
Städte waren meist nicht alle Kaufleute und Gewerbetreibende, viele mußten 
sich noch durch Ackerbau ernähren (Ackerbürger)""); wir finden daher in den 
Taidingen viele Maßnahmen, welche die Landwirtschaft betreffen. So waren 
z. B. im Jahre 1750 von den 54 Besitzern der Markthäuser (ohne Kirche 
und Pfarrhof) 29 Marktbauern, die jedoch zum Großteil auch ein Gewerbe aus 
übten. Sie hatten eine Fechsung an Sommer- und Wintergetreide von zusammen 
705 Metzen 8 Mahl, an Flachs 3 Metzen 6 Maßl. An Wiesen besaßen sie 
22Vs Tagwerk mit einer Fechsung von 58% Fartl Heu, ferner 10V 8 Tagwerk 
Krautgärten und 46% Tagwerk Wald mit weichem Holzbestand. Der Viehbestand 
des Marktes betrug 9 Pferde, 6 Ochsen, 65 Kühe, 9 Ziegen und 10 Schweine""). 
Das aus dem 14. Jahrhundert stammende Weißenbacher Taiding bezeichnet 
den Markt als „Freies Algen und niemand zu Lehen öerürt" * 110 111 112 ). Durch die 
zunehmende Macht und das Ansehen der hochfreien Geschlechter, die durch die 
Erwerbung großen Besitzes und des Grafenamtes die Gerichtsgewalt erhielten, 
wurde wohl auch ein großer Teil des freien Besitzes (Aigen) eingezogen, wie 
ihnen ebenso die Finanz- und Machtmittel zum Ankauf derselben zur Ver 
fügung standen. Auch war der freie Besitz durch Vergabung an Gotteshäuser 
vermindert worden""). Es haben bei der raschen Verminderung der freien Aigen 
wohl auch die am ausgehenden Mittelalter sich ändernden Wirtschaftsformen 
eine Rolle gespielt. 
"') choffmann, Städte u. Märkte S. 93. 
Ebendort, S. 106 ff. 
110 ) Reckifioirte Ruskicäl-Fassion des Marktes Weihenbach 1750 (L. 21.). 
m ) Nöhlböck, Weistümer S. 542 ff. 
112 ) I. Nößtböck, Die Entstehung Frotstadt» in Oberösterreich, S. A. a. d. 
80. Jahresbericht d. o.-ö. Musealvereines (1924) S. 12; Strr.adi, Freie Leute S. 274 ü.
	        
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