Volltext: Unterweißenbach

Weißenbach und Königswiesen 37 ). Auch damals gehörte die Herrschaft Rutten- 
stein noch zum Landgerichte Machland * 33 ). 
Nach dem Aussterben des mächtigen Hauses der Walseer (1483) finden wir 
als Inhaber von Ruttenstein im Jahre 1492 Heinrich und Sigmund 
Prueschen l 30 ). Im selben Jahre ist wieder Christoph vonLiechten- 
st e i n Pfandinhaber, welcher Ruttenstein nebst Waxenberg an Kaiser Fried 
rich III. abtreten mußte, während ihm die Gerichte Weißenbach und Königs 
wiesen verblieben"). Maximilian 1. sicherte 1493 Christoph von Liechtenstein die 
Rückgabe des Schlosses Ruttenstein ohne Entgelt zu, sobald es in seine Hand 
komme, und belehnte ihn 1494 neben anderen Gütern auch mit dem Schlosse 
Ruttenstein, dem Landgericht über Königswiesen; diese Belehnung wurde 1523 
von Erzherzog Ferdinand I. für Erasmus, Hartmann, Georg, Leonhart und 
Hans von Liechtenstein erneuert"). 
Als erstes Landgericht war aus dem Machland, das sich von der böhmischen 
Grenze bis zur Donau erstreckte, zwischen 1424 und 1446 das Mauthausener 
herausgebrochen worden, als nächstes folgte im Jahre 1491 das Windhaager 
Landgericht. Kurze Zeit nachher (1493) wurden die Landgerichte von Rutten 
stein und Greinburg gebildet; Ruttenstein setzte sich aus den Ämtern Weißenbach, 
Königswiesen und Pierbach zusammen, wobei das letztere später zum Amte 
Schönau wurde. Das Landgericht Greinburg bildete der übriggebliebene Rest des 
Machlandes"). 
Als sich Georg von Li echten st ein nach 1532 der Nichtbezahlung 
eines ausbedungenen Bestandgeldes schuldig gemacht Hatte, wurde er der 
Nutzung der Märkte Weißenbach und Königswiesen (welche zirka 10.660 Gulden 
betrug) verlustig erklärt; trotz wiederholter Gesuche an den König siel der 
königliche Erlaß vom 14. September 1547 gegen Georg aus und dieser mußte 
neben dem Verluste von Weißenbach und Königswiesen noch 1400 Gulden Strafe 
zahlen; dieses Geld hatte als Gnadengabe für verdiente Männer zu dienen, 
weshalb Georgs Neffe, Johann von Liechtenstein, 4500 Gulden erhielt und 
der Rest für die Zurücklösung des Schlosses Ruttenstein verwendet werden 
sollte. Da Georg die große Summe nicht gleich erlegen konnte, baten im März 
des Jahres 1548 seine Schwiegersöhne Johann von Liechtenstein und Dietmar 
von Losenstein um Aufschub; im April desselben Jahres wurden 4300 Gulden 
gezahlt. Am 8. Mai 1549 machte Johann von Liechtenstein die Anzeige, daß 
durch „gottlose" Leute der Herrschaft Ruttenstein Fischwässer und Reisgejaide 
ganz verödet würden und bat um Abstellung des Unfugs, worauf eine Kom 
mission in dieser Sache eingesetzt wurde. Am 25. Mai desselben Jahres bot 
Georg das Schloß Ruttenstein zum Kaufe an. Nachdem er in ebendemselben 
Jahre gestorben war, verkauften nach oftmaligen Schätzungen und Prozessen 
37 ) Döblinger, Wccksee S. 433, 437, 454 k., 466. 
33 ) Strnadt, Histor. Atlas S. 89. 
K. Eder, Das Land ob der Enns vor der Glaubensspalirmg 1 (1932), S. 114. 
*°) I. Falke, Geschichte des Haufes Liechtenstein 1 (1868), S. 501. 
") Strnadt, Hiftor. Atlas S. 90. 
**) Ebendort, S. 93, 98; Strnadt, Land tm Norden €>. 294; G. Grüll, Geschichte 
des Schlosses u. der Herrschaft Windhag bei Perg in: Jahrb. d. O.-Ö. Museailvereimes, 
87. Bd. (1937), S. 198. 
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