Volltext: Unterweißenbach

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Ruttenstein blieb bis zum Aussterben der Kapellier in deren Jnnehabung und 
kam mit Weißenbach und Königswiesen * 3 ') als Vermächtnis des letzten KapellerS 
Eberhard (f um Neujahr 1407) über dessen Tochter Anna an die Herren von 
W a l s e e. Anna, die vor ihrem Vater gestorben war, hatte sich mit Rein 
precht (ii.) von Walsee vermählt. Der Erbschaftsstreit zwischen Reinprecht und 
den Gatten der beiden anderen Töchter Eberhards (Wilbirg war mit Jörg von 
Dachsberg und Dorothea mit Hartnid von Liechtenstein-Nikolsburg vermählt) 
dauerte bis 1410 und wurde durch den Schiedspruch Ottos von Meissau und 
Kaspars von Starhemberg zu Pöchlarn beendet, wobei Reinprecht u. a. die Herr 
schaft Ruttenstein samt den untertänigen Märkten Weißenbach und Königs 
wiesen zugesprochen wurde"). Wann die Verpfändung der Burg ein Ende 
nahm, ist nicht festzustellen; der verpfändete Zehent von Ruttenstein bestand noch 
1411 zurecht, als Herzog Albrecht V. den Töchtern Eberhards von Kapellen den 
Nutzgenuß der von seinen Vorfahren verpfändeten Stücke, wie 1281 bewilligt, 
und 1417 den Einspruch Heinrichs von Liechtenstein auf diese und andere Ein 
künfte abwies. Im Jahre 1418 verlieh Herzog Albrecht V. an Reinprecht 
v o n W a l s e e die Veste Ruttenstein mit der Einschränkung der Erblassung auf 
die männliche Nachkommenschaft, worauf Reinprecht für den Fall des Aus 
sterbens der Walseer im Mannesstamme dem Grafen Johann von Schaunberg 
u. a. auch Ruttenstein vermachte"). Reinprecht, der dreimal vermählt war, hatte 
erst mit seiner dritten Frau, Katharina von Tibein, zwei Kinder, und zwar 
Reinprecht (IV.) und Barbara. Als er am 2. Juli 1422 starb, erbte sein damals 
erst 16jähriger Sohn den väterlichen Besitz. Reinprecht IV. war mit Katharina 
von Rosenberg vermählt; sein erstes Kind, Agnes, verlobte er schon im zarten 
Alter mit dem Grafen Bernhard von Schaunberg (der sie später ehelichte) und 
verschrieb demselben am 18. April 1423 ein Heiratsgut von 6000 Gulden gegen 
Berzichtleistung auf alle weiteren Erbansprüche, solange männliche Erben aus 
dem Hause Walsee vorhanden wären. Im selben Jahre (19. Dezember) vermachte 
Reinprecht dem Grafen Johann von Schaunberg, dem Vater seines 
künftigen Schwiegersohnes, neben anderen Herrschaften und Lehen die Burg 
und Herrschaft Ruttenstein"). Dafür setzte ihn Graf Johann zum Verweser 
seiner Güter ein, falls er innerhalb der nächsten zehn Jahre stürbe. Ruttenstein 
muß später wieder in seinen Besitz zurückgelangt sein, da er sie samt Weißen- 
bach, als er in Geldnöten war, vorübergehend (1438—1444) an Ch r i st o p h 
von Liechten st ein-Nikols bürg um 16.000 ungarische Golddukaten 
versetzte. Nach seinem Tode am 18. März 1450 beerbten ihn seine beiden 
Söhne Wolfgang (f 1466) und Reinprecht (V.), der letzte Walseer. Bei dem 
Teilungsvertrag, den die beiden genannten Brüder am 20. August 1456 schlossen, 
erhielt Reinprecht (V.) u. a. auch das Schloß Ruttenstein und die Märkte 
") Nöhilböck, Weistümer S. 542. 
»«) M. DobMniger, Me Herreg von Waisee in: Arch. f. öftere. Gosch., 25. Dd.. 
2. Hälfte (1906),, S. 406 f. 
“) Setter S. 234. 
3 °) Notizenbtatt d. Archiv f. österr. Geschichtsquellen 3 (1853), S. 237. Origmaß- 
urkunde im Schioharchw Eferding.
	        
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