Volltext: Das Heimatbuch von Perg, Oberösterreich

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betrug am Schluß 139 fl. 55 kr. in österreichischer Währung, umgerechnet 
13 fl. 4 kr. Cine neue Zeit begann heraufzudämmern. 
Das Zunftbuch der Mühlsteinhauergesellen beginnt mit 25. September 
1808, die Zahl der Mitglieder betrug 20. Erster Altgeselle war Josef 
Fries. Gesellen: Johann, Jakob, Michl, Franz, Anton Puchberger, 
Michl, Zakob, Johann, Anton Purgholzer, Franz, Johann Greisinger, 
Karl Fries, Paul Schachner, Joses Schwaiger, Karl Preuer, Ambros 
Schartelmillner. Am 13. März 1808 hatte das gesamte Handwerk der 
Gründung einer eigenen Gesellenlade zugestimmt, einer Lade mit drei¬ 
facher Spör. Damit aber bei den Zusammenkünften und Auflagen der 
Gesellen Ruhe und Ordnung herrsche, wurde verfügt: 
1. Sie sollen in jedem Quartal, und zwar allzeit den Sonntag darauf, 
als die Meisterschaft ihre Zusammenkünfte gehalten, zusammenkommen 
und ihre Quartalauflagen zur Gesellenlade ordentlich erlegen. 
2. Wird den Gesellen von der Meisterlade ein Meister als Beisitzer 
zugegeben) auch haben die Gesellen alljährlich vor offener Lade im Bei¬ 
sein des ihnen zugeteilten Meisters zwei Altgesellen durch Stimmen¬ 
mehrheit zu ernennen. 
3. Die Gesellenlade soll stets mit drei Schlössern gesperrt sein und 
soll hiezu einen Schlüssel der Beisitzer-Meister, die anderen zwei 
Schlüssel aber die beiden Altgesellen haben. 
4. Die Zusammenkünfte haben im Beisein des Meisters und beider 
Altgesellen zu geschehen. 
5. Die Gesellen haben sich bei ihren Zusammenkünften ruhig und 
sittsam zu betragen, ihre Auflaggelder mit Willen zu entrichten, oder 
wenn einer eine Beschwerde zu führen hat, diese vor offener Lade mit 
Anstand vorzutragen. 
6. Sollte aber dem Beschwerdeführenden wider Vermuten keine Ge¬ 
nugtuung geleistet werden, so hätte er bei nächster Zusammenkunft der 
Meisterschaft vor der Meisterlade sich zu melden und dort mit Anstand 
um Abhilfe zu bitten. 
7. Wenn alle Gesellen eine Beschwerde zu führen glauben, seien die 
beiden Altgesellen abzuordnen, die sich beim Iungmeister melden müssen. 
8. Damit die Gesellen ihre Quartalzusammenkünfte bestreiten können, 
wurden ihnen von der Meisterlade nebst 6 Stück Silbermünzen die 
Hälfte des in der Lade befindlichen Geldes, zusammen 12 Gulden in 
Bancozetteln, bewilligt. 
9. Bon jedem Freisagen soll die Hälfte des Beträges durch die Hand 
des Beisitzers in die Lade gelegt werden. 
10. Die Gesellen haben über Empfang und Ausgaben ordentlich 
Rechnung zu legen, die vom Beisitzer und den Altgesellen gefertigt sein 
muß.
	        
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