Volltext: Das Heimatbuch von Perg, Oberösterreich

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Sache in „Satsamber erkhundtigung" in glaubwürdige Erfahrung ge- 
bracht. Unter dem Datum des 8. August 1714 wurde über das ganze 
Vermögen ein Pauschalüberschlag gemacht, die „SPör" (Vermögens¬ 
sperre) verhängt und die Schätzung vorgenommen. 
Zunftbücher. 
Ueber das innere Leben des Handwerks geben die erhalten ge¬ 
bliebenen Zunftbücher der Meister und Gesellen Aufschluß. Das Zunft¬ 
buch der Meister führt den Titel „Das Erfam Mühlsteinbrecher Hand- 
werch in Marckt Perg", beginnend den 18. September 1808 und fort- 
geführt bis 1839. Es werden angeführt Lorenz Schachner als Ober- 
zöchmeifter und Georg Purgholzer als Unterzöchmeifter, ferner: Jakob 
Preyer, Adam Schwaiger, Matthias Schachner, Georg Frieß, Ignaz 
Peifchl, Anton Puchberger, Mich! Greisinger sen., Georg Schartlmillner, 
Johann Frieß, Anton Purgholzer sen., Timotheus Schachner, Andreas 
Schwaiger, Johannes Purgholzer am Dollberg, Eugen Hofer, Michl 
Purgholzer, Josef Purgholzer, Anton Fries, Matthias Greisinger. 
Bon den 38 Meistern kommen die Namen Burgholzer 9mal, Fries 
6mal, Schwaiger 4mal, Greisinger 5mal, Schartlmillner 4mal, Puch¬ 
berger 4mal, Schachner 4mal, Peischl und Hofer Imal vor. 
Jedes Vierteljahr fanden die „Quartalversammlungen" statt, 
deren Verhandlungsgegenstand hauptsächlich Aufdingen, Freisprechen, 
Meisterernennungen und wichtige Zunftangelegenheiten waren. Die 
Aufnahmsgebühr als Meister betrug damals 8 sl., Freisprechen 5 sl., 
deren Hälfte in die Gesellenlade floß. Die Gebühr des Aufdingens war 
1 fl., die „Auflage" betrug 39 kr. Die ursprünglich alle Vierteljahre 
festgesetzte Abhaltung von Zunftversammlungen wurde mit Rücksicht auf 
den schwächer gewordenen Besuch auf Halbjahrstermine vereinbart. 
(Beschluß 3. März 1811 zu Fasten und Micheli.) Später zahlte man 
für das Aufdingen 3 fl., Freisprechen 19 sl. und Meisterwerden 16 fl„ 
„bis sich die Zeiten ändern". Einzelbestimmungen lauteten, daß sich 
der Geselle im Haus eines Meisters aufhalten müsse) nur ein Meister 
hatte das Recht, eine „March" (Märke) aus den Mühlstein zu setzen. 
Der Iungmeister hatte beim Begräbnis eines Meisters oder Meisterin 
die Leichenansage zu machen, daß die Meister mit Windlichtern teil¬ 
nehmen können. (15 kr. waren für die Windlichter zu zahlen.) 
Die politische Berwaltungsstelle verordnete 1832, daß den Ber- 
sammlungen ein fremder Handwerkskommissär aus Schwertberg 
(MiKesch bis 1844, Gerichtsaktuar von Feil, 1849. Konrad Reich) als 
Innungskommissär beigegeben wurde. Run begann das Interesse am 
Zunstleben sich merklich abzukühlen, die Versammlungen wurden spär¬ 
licher besucht. Die letzte Jahreshauptversammlung am 17.September 
1859 war nur mehr von 16 Meistern gefertigt. Der Kassestand der Lade
	        
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