Es unterliegt keinem Zweifel, daß durch das Halten der
Serethlinie im Herbst 1914 der Bevölkerung der west¬
lichen und südlichen Bukowina unschätzbare Vorteile er¬
wachsen sind.
Infolge Wiederbesetzung der Stadt Czernowitz durch
seine Truppen im Oktober 1914 wurde es möglich, sämt¬
liche Staats- und autonomen Behörden samt dem zurück¬
gelassenen Staats- und Landesgut zu evakuieren, sowie die
in der Stadt zurückgebliebenen, der Verfolgung des Feindes
ausgesetzten patriotisch gesinnten Personen in Sicherheit
bringen.
Aber auch die in der Stadt verbliebenen staatsfeindlichen
Elemente, die dem Feinde nachweisbar hilfreiche Hand ge¬
boten, und so demselben bedeutende Vorteile, der eigenen
Wehrmacht aber große Nachteile zuwendeten, konnten der
strafenden Gerechtigkeit überliefert, beziehungsweise durch
Internierung unschädlich gemacht werden.
Gezeichnet:
27. Mai 1917. Rudolf Graf v. Meran,
k. k. Statthalter.
Beilage 3.
Das Dekanat der Philosophischen Fakultät der Univer¬
sität Czernowitz hat in seiner heute am 18. Juni 1916
abgehaltenen außerordentlichen Sitzung einstimmig beschlos¬
sen, dem heldenmütigen Verteidiger der Bukowina, Herrn
k. k. Oberst Eduard Fischer, der sich schon früher durch
seine historischen Ouellenstudien, seine landeskundlichen For-
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