Volltext: Burgvesten und Ritterschlösser der österreichischen Monarchie Fünfter Theil. Sechster Theil. (5/6 / 1839)

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nur, wer es sieht, wenn die scheidende Sonne es 
von rückwaͤrts beleuchtend, selbes wie mit einem 
Strahlenkranze umgiebt! Am Boden der Kapelle liegt 
ein Grabstein der Karthause zu Mauerbach. Unter 
diesem heiligen Gebaͤude ist die Gruft des Burgherrn 
gelegen ·⸗·· 
Linker Hand fuͤhrt der Weg durch einen dichten 
Nadelwald, der sich wie ein Zauberband darum 
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schweizerischer Bauarty welches mit allen Erforder— 
nissen einer kleinen Landwirthschaft versehen ist, und 
wo selten Ziegen und fremdes Geflügel gehalten 
wird. Unten ist die Wohnung der Maierleute ange⸗ 
bracht, darüber drei Gemaͤcher, umsichtig ange—⸗ 
legt und mit alten Gemaͤlden, Schnitzwerk, einigen 
Stücken altherstammender Tischlerarbeiten und Ta— 
peten geschmückt. Die Aussicht von der Gallerie des 
Hauses wird durch den ringsumschließenden Nadel⸗ 
wald beschraͤnkt, dadurch aber das Ganze heimischer, 
natürlicher gemacht, so daß dieses liebliche Bild des 
stillen laͤndlichen Lebens nur bei Wenigen die ge— 
wünschte Wirkung verfehlen wird. 
Unferne von diesem Bilde heiteren Friedens zieht 
ein ernst und schaurig mahnendes Mahl unsere Auf— 
merksamkeit auf sich. Es ist die Ritter- oder Ge— 
richtssaͤule (RutlandsRügelandssäule, auch Juris— 
dictions⸗Saͤule genannt) die uns an alle Graͤuel der 
ihr Recht und Gericht- eigenmaͤchtig und gewaltsam 
übenden Ritter erinnert. Dieses auf die Grundherr⸗ 
lichkeit des Gaues gegründete Recht anzuzeigen er— 
hebt sich auf einer hohen Säule das Bild eines ge⸗ 
harnischten Ritters. Aus mehreren Stücken grauen 
Marmors bestehend, welche vor sechshundert Jahren 
den Chor der Prachtkapelle Leupold des Ruhm—
	        
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