Volltext: Burgvesten und Ritterschlösser der österreichischen Monarchie. Erster Theil. Zweyter Theil. (1/2 / 1839)

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Bedingniß, daß der deutsche Orden nicht nur die 
Pfarre zu St. Johann und alle damit verbundenen 
Auslagen, sondern auch den von Georgen gestifteten 
Gottes dienst zu Großsonntag ganz dus eigenen Mit— 
teln und durch eigene Priester zu unterhalten habe, 
und zwar bei der Kirche St. Johannes so, wie es 
vom Erzstifte Salzburg vermög Consenses de anno 
1339 pleno jure an den Orden überkommen sey. 
Da das Gut St. Johann sammt den Fridaui—⸗ 
schen Lehen in Graͤtz nur auf 14715 Gulden, und 
ohne der Aufgabe zwei Mal so hoch im Werthe ge— 
schaätzt werden, hingegen die Güter Meretingen und 
Großkag allein, so gab der Hoch- und Deutschmei— 
ster Leopold Wilhelm, Erzherzog von O est er⸗ 
reich gerne und zwar schon 1632 4d. Prüssrleden 
20. October seine Einwilligung zum Tausche. Die— 
ser erfolgte aber erst unter dem 12. December 16652 
durch den Landes- Commenthur Jacob Grafen Daun, 
der landesfürstliche Consens den 4. November 1660, 
ferner eine Confirmation des deutschen Ordens dd. 
Mergentheimb den 8. Juni 1656, und dazu gehö⸗ 
rige Assecuranz de anno 1659, in Betreff des Paͤbst⸗ 
lichen, und Schadloshaltung des Erzstiftes Salzburg 
dd. Mergentheimb den 4. Marz 1666. u. s. w. 
Den unbeschuhten Augustinervättern, welche 
der Stifter hierher pflanzte, gaben jaͤhrlich die steier⸗ 
maͤrkischen Stande, laut Bescheid dͤ. 17ten July 
1654 durch den Orden-Provincialen 300 Gulden 
elcemosinas, und obgleich von nun an die deutschen 
Ordens priester die Pfarre zu versehen harren, so 
erwirkte doch der Stifter den Moönchen von dem Bis⸗— 
thume Seckau schon damals das Recht, das Abend⸗ 
mahl zu ertheilen und die Todten auf ihren Kirch— 
hof zu beerdigen, auch gab ihnen die Großmuth des 
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