Volltext: Burgvesten und Ritterschlösser der österreichischen Monarchie. Erster Theil. Zweyter Theil. (1/2 / 1839)

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den Besitz dieser Kirche, obwohl Seine Heiligkeit 
dieselbe in dem Diplome hierüber nur eine Capelle 
nannte »8. Joannis juxta flumen Feistritzx *). 
Inm Jahr 1300 ertheilten viele hohe Kirchen⸗ 
häupter ihre Segenswünsche dieser Kirche: Nos 
Frater Basilius miseratione divina Archiepiscopus 
Jerosolomitanus; Nicolaus Rottontinus; Nicolaus 
Neocastrensis; Ventura Pugubinus; Frater Ange 
lus Fasulanus; Frater Jacobus Calcedònensis; Pra- 
ter Angelus Neposinus; Frater Nicolaus Turti- 
bulensis; Frater Simon Brugnotensis et Landul- 
fus Brixiniensis ete. ete. Ppiscopi Cupiuntur igi- 
tur, ut Capella S. Joannis Baptistae juxta-Ca- 
strum Stubenborch Salzburgensis Dioecesis con- 
gruis- honoribus frequentetur ete. Datum Romae 
Anno Domini MOCC. Pontificatus D. Bonifacii 
Papae VIII. Anno VIJII. 
Es gab zwar vor Alters keine Kirche, wo, und 
keinen Priester, von dem nicht die Seelsorge aus 
geübt worden waäre, allein, daß St. Johannes eine 
Dieser Ausdruck benimmt der Wichtigkceit der Kixche 
St. Johannes nichts, denn noch 22 Jahre später 
nennt Romuald Erzbischof von Larri nicht minder 
die Kirche des deutschen Ordens zu Grätz nux eine 
Capelle. Vielleicht, um durch diesen geringfügigen 
Ausdruck mitleidvolle Stifter zu erwecken. Jener 
Erzbischof ertheilte nämlich im Jahre 1283 Jedem 
Nachlaß seiner Sünden, der zur Herstellung dieser 
Kirche, milde Beiträge leisten würde, und erzählet 
sehr rührend in dem Ablaßbriefe, wie einst seine 
dilécti Filii P. F. Domus Teutonicorum in Greta 
—An— 
dabiliter inceperint inchéare (?71) Datum Barii 
VII dié Mensis Maji XI Indict. An. Dom. MCC. 
octuagesimo tertio, Pontisicatus Domini Martini 
Papae IV. Anno terlio. 
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