Volltext: Burgvesten und Ritterschlösser der österreichischen Monarchie. Erster Theil. Zweyter Theil. (1/2 / 1839)

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mahlen des Alterthums. — Man kann sich beim 
Anblick derselben des traurigen Gedankens nicht er⸗ 
wehren, daß vielleicht durch Vandalismus einst die 
Inschriften davon sind genommen worden, so leer 
und ohne Empfindung ist der Geist, selbst der Be— 
wohner des Klosters zu St. Johannes. — Außer 
der bangen Erinnerung an eine schönere Vergangen— 
heit, geben weder die häufigen Muͤnzen, die man 
hier allenthalben aus der Erde graͤbt, nvch die alte 
hehe Cultur des Bodens, noch sonstige Merkmahle 
einen Aufschluß über diese Steinie. 
Wie merkwürdig erscheint, wenn man einen 
Blick in die Vorzeit zurückwirft, nicht selbst die 
Kirche von St. Johannes! — Ihr Ursprung ist 
vielleicht nicht jzünger als jener Maͤrtirer-Denkstein. 
Die aͤltesten Urkunden erwaͤhnen ihrer schon als einer 
wichtigen Pfarre. Im Jahre 1260 übertrug be— 
reits der Erzbischof Ulrich von Salzburg »ecclesiam 
8. Joannis prope Stubnperchæ den deutschen Or— 
densrittern zu Grätz F. J. Hospitalis 8S. Mariae Do- 
mus, Téeutonicorum apud Gretz. Quantum sagt der 
Erzbischof in seiner Urkunde, ad nos pertinet, 
pleno jure. Actum apud Biber XIV. in trante 
Aprili. Und Papst Alexander IV. bestätigte 1261 
(Datum Laterani VII. Id. Aprilis Pontificatus 
nostri anno VII.) eigenhaͤndig dem deutschen Orden 
Da von helt mit mir reit 
In Romisch lant an die weit. 
Rom mach ich dir vnderten. 
Die thron solt du von recht han u. s. w. 
Auch hat ditz puch geschriben Johannes von 
Ezzlingen priester, und ist volpracht da man 
zelt von Christi gepurd tausend virhundert vnd 
darnach funfzehenten Jar ze Tramin an' der 
Etsch in dem monat dez mayen.
	        
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