Volltext: Geschichte des Marktes und Curortes Ischl sammt Umgebung

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Das Vfieggericht Wildenstein. 
Als //Pfleger7' in Wilden stein wirb zum ersten 
Male ein Wilhelm ZTEtlmanger *) im Jahre ^j[9 aus¬ 
drücklich genannt, weßhalb das pfleg amt schon an dieser 
Stelle mit einigen Worten im Allgemeinen besprochen sei. 
Die Genüsse der Herrschaft Wildenstein waren 
bisher öfters bevorzugten Personen als Gnadenbezeugungen 
gewährt worden, nun aber wurde dieses pfleggericht „zu 
mehrerer Hülff und Handhabung des Salzwesens" dem 
Amte Gmunden einverleibt. Daher hieß der pfleget 
zu Wildenstein „Unterpfleger", war als solcher dem 
Salzamtmanne zu Gmunden (mich „0berpfleger" 
genannt) untergeben und hatte den „Dienst", Zins, Robot zc. 
einzubringen, sowie überhaupt die Gerichtsbarkeit über 
alle Pergehen (vorzüglich in Salinen angeleg enh eiten) 
im ganzen der „Festung wilden stein urbaren" Bezirke. 
Um dem Uebelthäter „mit embftgen Fleiß nachsetzen 
und zu Gefenknuß bringen" zu können, durfte er „jederzeit 
ain aygen Noß" halten, konnte aber ohne Ermächtigung des 
Salzamtmannes (Gberpflegers) keine Geldbußen auferlegen, 
sondern nur mit Wasser und Brot strafen, wozu die tief¬ 
liegenden , lichtlosen Kerferräume des Thurmes von 
Wildenstein dienten. 
Bei etwaigen Versammlungen der Ceute (bei Jahr¬ 
märkten zc.) in den zu Wildenstein gehörigen Flecken 
mußte er immer „verrufen" lassen, daß keiner sich ohne 
des Salzamtmannes Lrlaubniß von den Gründen der Herr- 
*) Durchaus nicht zu verwechseln mit jenem sagenhaften „D r. L 0- 
lomanus Milwanger" der Goiserner Märchenchronik, dem 
angeblichen „Domherrn zu Passau, Pfarrer zu Traunkirchen" rc. 
von welchem auch Stiftungsbriefe aus den Jahren J H08 bis 
vorkommen sollen.
	        
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