— 92 —
durch Erhebung derselben zum Markte in jener Zeit
etwas ganz Gewöhnliches, infolgedessen es nicht
nur ganz absonderlich, sondern geradezu unglaublich klingt,
daß Albrecht III. dem Dorfe Ischl zur Belohnung
und Erhaltung seiner Treue im Jahre \3ty2
alle städtischen Freiheiten und Privilegien zu
Wasser und zu Lande gegeben hätte, ohne
es sofort oder wenigstens bald darauf zum
Markte zu erheben, nachdem ja Lauffen schon im
Jahre \2ty0, Hallstatt im Jahre als Markt bestand,
Ischl aber an der so oft genannten, wichtige,: „Veste
Wildenstein" durchaus nicht so unbedeutend war, da die
ganze Provinz noch immer Ischlland hieß. 2. Bestätigte
Albrecht V. bereits im Jahre die Privilegien des
„Marktes" Ischl. 3. Liegt die Original-Bestätigungs-
Urkunde Friedrichs III., de dato Salzburg \q^2
„ am Mittichen nach dem Sonntag, Reminiscere in der
Fasten" vor, welche später folgt und worin es wörtlich
heißt: „unsern gethreyn, den Leuthen gemaintlich in dem
Markt zv rjschl." H. Line ebenfalls weiterhin citirte
Original-Urkunde Albrechts VI. vom Jahre j^59 sagt
wörtlich: „Die Burger unsers Markts zv l)schl."
5. Heißt es endlich in Kaiser Friedrichs Urkunde vom
Jahre ^66 ausdrücklich: „von Neuen zu ainen Markht
erhebt."
Allgemeine Nachrichten.
(Dom Jahre j^OO bis \^32 n. Lhr.)
Mehrere Urkunden der nächsten Zeit beziehen sich nur
auf Gmunden, wo am 22. Jänner \39<5 Paul Kramer
zum Salzamtmaiute ernannt wurde, dem jedoch schon