Volltext: Geschichte des Marktes und Curortes Ischl sammt Umgebung

5cm allhiesigen Gotteshaus Traunkirchen die pan liehe 
Unterhaltung desselben Ejmifes _)edesm<chlen zum halben 
Theil gereicht werden. — Andertens, solle ein Schnei- 
maister, uachdeme er vou Traunkirchen als der voggt- 
und Lehens-Gbrigkeit aufgenomben dem lobl. Salz¬ 
ob e r a m b t vorgestellt werden, dann sich bey dichter 
und Rat nach altem Gebrauch stellen und den von der 
lobl. Residenz aufgestellten qualisizirten Tantori die ge¬ 
bührende Underhaltung geben, dem Schuellmaister hingegen 
werden zu aiuer Beyhilf von gemeinen Markt-Kammer 
ambt jährlich gegen Quittung vier und zwainzig 
Gulden geraicht. — Drittens, hat der Markt Ischl 
als Aigenthümber des Schuelhaufes laut Zuhält der Kauffs- 
quittirng de dato 30. Zebruarii l>560 für die Landts- 
fürstlichen Steuern und Abgaben einzustehen und zu 
hassten, — viertens, wann der Schuelmaister, sei» Weib 
ober Kinder und der von der lobl. Residenz aufgestellte 
dantor etwas Straffbares verbrechen, so hat mehrgedachte 
Cöbl. Residenz wider selbigen personaliter zu verfahren, 
da aber — Fünfftens — aines aldasigen Schuelmaisters 
andere Dienstboten oder im Schuelhaus Wohnende etwas 
Straffbares verüben sollten oder sich etwa ein anderer 
Delinquent dahin salvire» sollte oder wollte, so hat das fays. 
Marktgericht als Grundtobrigkheit und Aigenthümber 
vermög der Habenten kays. Markts-Freyheiten das völlige 
Jus, die oder denselben zur billichen Straff zu ziehen." — 
„Georg wismiller, Rector der Gesellschaft Jesu von 
Traunkirchen; Ioh. Friedrich von Seeaii zu Milleitheu, 
Freyherr auff württiug, Herr der Herrschaften Piberstein, 
Moß und Helffenburg, der Röm. kays. Majestet wirklicher 
Hofkammer Rat und Administrator der tTameralien, wie 
auch des Salzfammerguets int Lrzherzogthum Gest er r. ob 
der Luns, dann Prinzipal Hofkammer Lommiffario in 
Bayern uud der obern Pfalz, wie auch resp. Pfandt-
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.