Volltext: Geschichte des Marktes und Curortes Ischl sammt Umgebung

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Herrn k. Fuderzalers in Ischl, zwischen A. Ioh. v. Lidl, 
Pfleg- und Landtgerichtsverwalter der Herrschaft Wilden¬ 
stein, auch Filialmauth Linnember und Salzfertiger einer¬ 
seits, sowie dem Richter und Hat des Marktes Ischl 
andererseits, in Sachen des durch gedachten fytvn Pfleger 
in allhiesigem Burgfried exerzirten Pflegs - Administration, 
Weinverkhauff unter den Reisten, verleithgebung, Aus¬ 
schenkung, Täzreichung und darüber entstandene Streitig¬ 
keiten, folgender endlich und schließlicher Vertrag anheut 
abgeredt, tractiret und geschlossen": 
„Da das zur Pflegsadministration gewidmete herr¬ 
schaftliche Schloß Wildenstein dermalen ohne Reparatur 
nit bewohnt werden kann, also wirdet dem Pfleger 
gedachte Administration in dem zum Markte und Burgfried 
Ischl gehörigen Däusern gestattet, jedoch gegen Ausfolgung 
eines Reverses, daß die zur Pflege gehörigen und exer- 
cirenten obrigkeitlichen Acten dem Gemeinen Markt Ischl 
weder jetzt, noch khünftig an dessen Freiheiten und Rechten 
im Geringsten präjudicirlich sein sollen." 
2. Weil den sämmtlichen Lammergutsoffizieren (Be¬ 
amten),. sowohl durch das Reformations-Libell wie auch 
durch den Lrlaß vom 2^. October ^687*) jedes bürgerliche 
l) Dieser zum Schutze des bürgerlichen Gewerbes erlassene Be¬ 
fehl lautete: „Vir Leopold von Gottes Gnaden ic., Ent¬ 
bieten allen und jeden geistlichen und weltlichen Obrigkeiten ic. 
unsre Gnadt. IVix wellen unsres Vorfahren, weylandt 
A. Ferdinand I., wie auch K. Maximilian II. und Rudolfs II., 
f ent er aber K. Ferdinand II. anno \52\ und \523, dann 
H570 und \57\r ingleichen \57tyr \589 und \62ty und 
dann K. Ferdinands III., unsres höchst geehrten geliebten 
Herrn und Vaters aller hochlöblichst und seeligster Gedechtnuß, 
anno \653 unterschiedliche Verordnungen mit allem Lrnst 
und ausgedruckhter Straff ergehen und xubliziren lassen: daß 
feiner, der nicht befugt ist, in benenntem unserm Erzherzogtum 
Oesterreich ob der (Ertns bürgerliches Gewerb und L)andtierunger
	        
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