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Irung noch Hinternuß thuen, noch das gewandten zu tuen
gestatten in khain weiß. Das mainen wir Ernstlich mit
Urkhundt des Brieffs, Geben zu Lyntz an S. Latharein
Tag, nach Christi Geburt, vierzehenhundert und in dem
neunundfunffzigisten Iar."
Diese Urkunde beweist abermals, daß Ischl schon
vor dem Jahre ^59 (und, wie bereits auf Seite 9^—92
dargethan, wohl kurz nach j(392) nicht mehr als Dorf,
sondern als Markt bestand, umsomehr als es auch in
Friedrichs Urkunde vom Jahre \^66 heißt: „von Neuen
zu einem Vslavft erhebt." Daß trotzdem in letzterem Schrift¬
stücke Friedrichs (welches zur Zeit folgt) das wort „Dorf"
vorkommt, ist durchaus kein Gegenbeweis. Ls konnte
ganz leicht möglich sein, daß der Ort Jschl nach dem
Jahre ^59 durch einige Zeit auf irgend eine weise
seiner Marktprivilegien verlustig wurde, wie es ja auch
zur Zeit der Reformation der Fall war! Und wenn man
die Geschichte jener Zeiten im Allgemeinen betrachtet, so
findet sich schon im Jahre j(^5 (in der ersten Regierungs¬
periode Friedrichs III.) ein solches Hin- und Herverpfänden
aller Güter und Rechte, eine so geringe Rraft, so wenig
Gemeinsinn und Liebe für den Herrscher, daß es nicht
wunder nimmt, wenn wir von Albrecht VI. dasselbe lesen,
der mit der Zeit das Land durch ungeheure Lasten aus¬
saugte, Handel und Verkehr zu Grunde richtete, der mit
elenden, werthlosen Münzen (sogenannten Schinderlingen*)
das Land überschwemmte und alle Lebensmittel zu un¬
geheurem preise hinauftrieb. Dadurch wurde endlich sowohl
der Adel, welcher ohnedies immer opponirte, wie auch das
gemeine Volk höchst erbittert und empörte sich.
Können nicht die Ischler wegen Ungehorsames
ihre Freiheiten verloren haben? Auch durch Nichtaus-
*) Lin pfunb Schmerlinge kam gleich einem Gnlben Scheingelb.