Volltext: Geschichte des Marktes und Curortes Ischl sammt Umgebung

- 96 - 
schaft an andere Orte begeben dürfe „bei Verlierung seiner 
fyaab und Güetter und Leibesstraff." 
Alle Käufer und Gütertheilungen mußten mit Vor¬ 
wissen des Pflegers geschehen und jeder, der ein Gut 
außerhalb des Rayon von Wildenstein erbte oder 
kaufte, hatte das sogenannte „Freygeld" zu zahlen, welches 
für je j(0 pfund Pfennige ein pfund dieser Münze betrug. 
3n der Folge kamen die Pfleger mit den später auf¬ 
tauchenden Marktrichtern in vielfache Konflikte, wodurch 
immer größere Atißhelligkeiten entstanden, welche in den 
„Reformationslibellen" und durch die „polizey-Ordnung" 
vom Jahre \576 geregelt wurden. Darüber wird später 
Ausführlicheres mitgetheilt werden. 
Das !|sri)dlittib unter Friedrich III. 
und König Kadislaus. 
(vom Jahre ^56.) 
Dem Herzoge Albrecht V., unter welchem der Wohl¬ 
stand, die Sicherheit des Lebens zugenommen hatte und 
Handel, sowie Gewerbe blühten, folgte in vielbekämpfter 
Negierung Friedrich (vom Jahre bis J[^52), welcher 
als Herzog der V., als deutscher König der IV. und als 
römischer Kaiser Friedrich der Dritte hieß. Lr be¬ 
stätigte im Jahre \Qfi2 von Salzburg aus die von 
Albrecht III. verliehenen Privilegien Ischl' s. 
Diese für das Alter unseres Marktes ebenfalls 
wichtige Urkunde lautet nach dem Originale: 
„WIR, Friedrich von gotts Genaden Römischer 
Kunig zu allen feiten merer des Reichs zc. — Bekhennen 
öffentlich mit dem Briefs: Als (da) vor Zeiten unser lieber
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.