Zur Beachtung.
Welche Personaldokumente und sonstige Papiere sind bei
der Anmeldung vorzulege?
Die eingeklammerten dahlen beziehen sich auf die Fragen des
Büchleins.)
Zum Nachweis der Bundesbürgerschaft (3):
Zeimatschein oder Optionsdekret oder Staatsbürgerschafts—
lärung,; allenfalls Legitimationen u. dgagn.
Zum Nachweis des Wohnsitzes (6): Meldezettel oder
gemeindeamtliche Bestätigung; allenfalls eine andere
zffentliche Urkunde mit der Adresssee.
3. Zum Nachweis des Alters (3): Geburts- oder Tauf—
schein; allenfalls Heimats chein.
Uber die Erwerbsunfähigkeit Inur, wenn Alter
nicht erreicht, (3)] kann ein ärztliches Zeugnis vorgelegt
werden; das muß aber nicht sein.
5. UÜber das vorgeschriebene Bermögen(, 5, 7, 10, 11):
A. Bei Wertpapieren: Das Wertpopier selbst, außer
wenn es nicht mehr in Händen des Anmeldenden ist (12);
außerdem Papiere, aus denen das Eigentum zur vor—
geschriebenen Zeit (10) hervorgeht, also z. B. Bestätigung
über den Ankauf des Papieres oder über die Ver—
mögensanmeldung; Depotscheine; Bestätigung der Bank
u. oͤgl.; Bestätigung über den erst nach dem J. Jänner
1920 erfolgten Verkauf u. dal.
Bei Spareinlagen: Das Einlagebuch; wenn es
nicht mehr in den Händen der Partei ist, eine Bestäti—
gung der Bank, Sparkassa u. dgl. über die Höhe der
Einlage am 31. Dezember 1918 un d am 31. Dezember
1919 (153). —
Bei Bezügen aus Fonds oder Stiftunge n: Die
Verleihungsurkunde, allenfalls eine Bestätigung der
Stiftungs oder Fondsbehörde.
2.