Volltext: Aurolzmünster, Peterskirchen und Eitzing

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Eigenthum vor gewaltthätig?» Nachbarn (Raubritter) zu retten, gern in 
ben Schutz von Kirchen ltiib Klöstern, beiten sie ihr Gut übergaben, unb 
von welchen sie es toteber als Lehen empfiengen.} Es galt als Grunb- 
satz, bass nur von ben Früchten, welche angebaut tourbeit, gebient toerbeit 
durfte. Zn biejen Naturalabgaben gehörten ©etreibe, Wein, Vieh, Ge¬ 
flügel, Eier, Käs, Flachs, sotoie auch geringe persönliche Dienste (Hand-, 
Fuß', Zugbienste). Dagegen konnten sie auf ben Schutz von Seite ihres 
Lehensherrn in Bezug auf ihr Eigenthum unb ihre Rechte zählen. Waren 
Klöster ober Bischöfe bie Gruubherrfchast, so würben biefe Dienste nicht 
hart unb streng eingefordert, souderu oft gescheukt und ermäßigt, z. B. ^ 
bei Misswachs, Unglückssällen, ober wenn ein Kranker, eine Wöchnerin 
int Hause war, während bei ben weltlichen Grunbherrschasten oft strenge 
Strafen erfolgten. Der Propst eines Stiftes sah einst auf einem Stifts¬ 
meierhofe ein hübsches Füllen; er fragte, woher es fei, unb erhielt zur 
Antwort: „Als Besthaupt" (Abgabe beim Sterbefalle, wo sich bei' Guts¬ 
herr bas beste Stück Vieh aus bem Nachlasse nehmen konnte, gegen bem, 
bass ber Sohn bem Vater auf dem Hose folgen bürste) „kam es an 
uns." Da schüttelte ber Propst bas Haupt unb sprach: „Gib ber Witwe 
das Pferb zurück, bettn es wäre nicht christlich, unter solchen Untftänben 
es zu behalten". Diejenigen, welche die Abgaben ablieferten ober Dienste 
zu versehen hatten, würben oft noch beschenkt, wenigstens reich bewirtet. 
„Man soll ihnen Essen unb Trinken geben genug", heißt es in einer 
solchen Vorschrift; „sie sollen trinken, bass zween bett britten nicht könnten 
ans ben Wagen heben". Diese Thatsachen, bass geistliche Grunbherren 
im allgemeinen ein gnädiges Regiment führten, Haben einen bleibenden 
Wieberhatl in dem Sprichtoorte gesunden: Unter betn Krummstabe ist 
gut wohnen. Als Beispiel ber damals gebräuchlichen GiebigMteu möge 
ans dem Urbare des David von Tannberg vom Jahre 1497 Folgendes 
dienen: „Der Hos zu Pach (jetzt Bachmayr in Edenbach, Pfarre 
Aurolzmünstcr), Wo 1 fgang Pachinat)r, dient jahrlich: 20 Schil¬ 
ling Pfennige, 12 Käs oder Pfund Pfennig (1 Kas 
r* 10 Pfennig), 5 Hit hu oder 25 Pf., 70 Eier oder 13 Pf., 
1 Fasst Wein oder 6 P f., 1 Sch ott Harb es (1 Bündel Flachs) ’) 
oder 20 Pf., 1 Schwein ober 6 Schill. Pf., 12 Schill. Pf. 
für bie Werichhart (Arbeit), 6 Metzen Korn, 18 Metzen 
Hab er n —; S u 111111 a 5 Pfund, 4 Schilling, 4 Pf eit ui ge." Man 
vergleiche mit diesen Giebigfeiten bie jetzige Grundsteuer bes gleichen Gutes. 
‘) Harbes Von Haar, Flachs, „Harbern", aus feinem, durch die Hechel von 
allem Werg befreiten Flachse gemacht, im Gegensatze deS „Rupfernen", was aus 
Werg gemacht ist.
	        
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