Volltext: Die Geschichte des Weltkrieges II. Band (2,1920)

Seekrieg außerhalb der Adria im Kriegsjahre iyi6. 
Amzi.Juli wurde der Dampfer 
„KöniginWilhelmina"(iy64 
Bruttoregistertonnen) von der 
Dampfschiffahrtsgesellschaft Z e e- 
l-and in der Umgebung des 
Leuchtschiffes von einer Mine ver- 
nichtet. 26 Personen wurden ver¬ 
wundet. 
Am nämlichen Tage konnten 
vier englische Kriegsschiffe an der 
britischen Ostküste durch deutsche 
Unterseeboote antorpediert wer-- 
den. Ein kleiner Kreuzer und ein 
Linienschiff wurden schwer be-- 
schädigt, ein zweiter kleiner Kreuzer 
und ein Zerstörer versenkt. 
II. Der Unterseebootkrieg. 
Hatte der Unterseebootkrieg 
bis zur Schwelle des Jahres 
1916 den künstlich zur Schau ge- 
tragenen Gleichmut der Briten 
trotz den wachsenden Erfolgen einst-- 
weilen nicht zu erschüttern ver-- 
mocht, so sollte sich dies im dritten 
Kriegsjahre allerdings gewaltig 
ändern. Zuvor meinte man in Eng- 
land aber etwas sehr wirksames herausgefunden zu haben. 
Gleich zu Jahresbeginn wurde nämlich in London eine 
Proklamation erlassen, durch welche über die deutsche Küste 
die Blockade durch die Flotten der Alliierten verfügt wurde, 
um der Versorgung mit Vorräten und Lebensmitteln ein 
Ende zu machen, deren Beförderung nach Deutschland und 
Hsterreich-Ungarn neutrale Länder heimlich zuließen. 
Diese Maßregeln, die formell schon in der englischen 
Proklamation vom 11. März 1915 gegen Deutschland 
halten waren und auch gegen Hsterreich-Ungarn in An- 
Wendung kamen, waren als Repressalie (oder genauer Gegen- 
repressalie) gegen die deutsche Bekanntmachung vom 4. Fe- 
bruar 1915 über die Zerstörung von Schiffen rings um die 
britischen Inseln gedacht, sie erfuhren aber durch die Blockade- 
Erklärung eine erhebliche Verschärfung. 
Dies hatte zur Folge, daß man in Berlin an weitere 
Repressalien dachte, diese in der weiteren Verschärfung des 
des U-Bootskrieges als wirksam erkannte und diese für 
den 1. März 1916 ankündigte. Inzwischen hatte man in 
der deutschen Flotte den Typ der U-Boote in ungeahnter 
Weise verbessert und vergrößert. 
Hsterreich-Ungarn und Deutschland nahmen zuvor Ge- 
legenheit, ihre Haltung gegenüber den bewaffneten Handels- 
schiffen der Ententemächte am 10. Februar 1916 in einer 
Zirkularnote an die Neutralen kundzugeben. Die Zentralmächte 
hätten danach (vgl. die „Einleitung") folgende Auffassungen: 
„Bewaffnete Handelsschiffe sind nicht als friedliche 
Schiffe nach dem Völkerrecht zu betrachten, denn nach dem 
Vorgehen der bewaffneten feindlichen Handelsschiffe und nach 
den auf englischen Kauffahrern gefundenen geheimen In- 
struktiouen, sind die Handelsschiffe der Entente nicht bloß 
.zur Verteidigung, sondern auch zu Angriffs- 
zwecken bewaffnet. 
Die Zentralmächte betrachten daher jedes mit Geschützen 
«ersehene Kauffahrteischiff als kriegführendes Schiff. 
Augriff deutscher Seeflugjeuge auf die militärischen Anlage» des russischen Stützpunktes Reval. 
Der Rauch kennzeichnet die Einschlagstelle der abgeworfenen Bomben. 
Nach dem 1. März 1916 werden die Kriegsschiffe der 
Zentralmächte deshalb jedes bewaffnete feindliche Kauffahrtei- 
schiff als kriegführendes behandeln. 
Es wurde auch förmlich zugesagt, daß die Kommandanten 
der U-Boote Menschenleben nicht in Gefahr bringen würden, 
solange das feindliche Schiff nicht zu entfliehen, zu rammen 
oder zu feuern versuche. Der Beschluß des neuen U-Boots- 
krieges brauchte daher in keinem neutralen Lande unnötige 
Besorgnisse hervorrufen, außer bei denjenigen Leuten, die 
vorsätzlich auf bewaffneten Handelsschiffen zu reisen ent- 
schloffen waren. 
Der einzige wesentliche Unterschied zwischen dem neuen 
und dem bisherigen U-Bootkrieg bestand darin, daß für 
die.Folge bewaffnete Dampfer nicht mehr als friedliche 
Handelsschiffe angesehen wurden. Deutschland wollte durch 
diese Neuordnung seines Seekrieges in keinerlei Zwistig- 
keiten mit den Vereinigten Staaten geraten, fühlte sich aber 
betreffs des neuen Unterseebootskrieges in seinem Rechte. 
Wenn durch einen Zufall später Amerikaner zu Schaden 
kommen oder Amerikanern Verluste erwachsen sollten, so 
war Deutschland vollkommen davon überzeugt, daß die 
Verantwortung hiefür weder den deutschen Unterseebooten, 
noch der deutschen Regierung zur Last fallen könne, da sie 
die Amerikaner öffentlich und die amerikanische Regierung 
amtlich ausgiebig gewarnt hatte. 
Am Erfolge war kaum zu zweifeln, denn Deutschlands 
Unterseeboote waren um diese Zeit schon imstande, bis nach 
N e w-N ork zu gelangen und ohne Ergänzung ihrer Trieb- 
kraft wieder heimzukehren. Die Kommandanten der U- 
Boote hatten viel gelernt. Auf Grund vorausgegangener 
Versuche vermochten sie englischen Drahtnetzen und andere 
unterseeische Vorkehrungen aus dem Wege zu gehen. 
Anfangs dachte man allerdings, England binnen wenigen 
Monaten auf die Knie zwingen zu können. So schnell ging 
es nun trotz aller bewunderungswürdigen Erfolge aber
	        
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