Volltext: Die orientalische Periode in der Geschichte des jüdischen Volkes (1 ; 1937)

Das geeinte Israel unter den ersten Königen 
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§ 8. Die Regierung Salomos (um pyo—930) 
Auf die kurze Periode der Machtentfaltung unter David folgte 
eine Zeit der ruhigen Entwicklung von Kultur und Wirtschaft. Von 
außen her gesichert, umgeben von einem Kranz von Vasallenstaaten, 
ging das Volk an die Vervollkommnung seines innerstaatlichen Le 
bens. Der israelitische Krieger der David-Zeit entledigt sich unter 
Salomo seiner Waffenrüstung und wird ein friedlicher Bürger, der 
ungestört »unter seinem Weinstock und unter seinem Feigenbaum« 
lebt. Die teilweise Verminderung der Kriegsmacht des Staates sollte 
indessen diesen bald wieder zur Zielscheibe feindlicher Angriffe ma 
chen, während die allzu straffe Zentralisation der Verwaltung einen 
noch viel gefährlicheren inneren Zwiespalt heraufbeschwor. 
Unmittelbar nach dem Regierungsantritt Salomos spielte sich der 
blutige Schlußakt des Dramas ab, das in den letzten Lebensjahren 
Davids seinen Anfang genommen hatte. Der unterlegene Thronprä 
tendent Adonia hatte sich zwar zum Scheine in sein Los gefügt, doch 
ließ er in Wirklichkeit seine Ansprüche auf die Herrschergewalt 
keineswegs fallen. Dies kam darin zum Ausdruck, daß er die schöne 
Abisag, die Pflegerin seines greisen Vaters, zu seinem Weibe machen 
wollte. Daraufhin gebot Salomo, Adonia sowie dessen Parteigänger 
Joab dem Tode zu überliefern. Der gleichfalls zu Adonia haltende 
Priester Ebjatar wurde seines Amtes entsetzt und nach dem Städt 
chen Anatoth verbannt. Erst nach dieser für den alten Orient so 
bezeichnenden Beseitigung der Nebenbuhler hatte, um mit dem Chro 
nisten zu reden, »die Herrschaft in Salomos Hand festen Bestand« 
(I. Könige 2, 46). 
Mit dem ganzen Feuer seiner jugendlichen Kraft widmete sich 
nunmehr der König dem Aufbau des Staates. Schon sein Name 
»Schelomo« (von »Schalom«, Friede) symbolisiert den Grundzug 
seiner Regierungstätigkeit. Eine seiner wichtigsten Maßnahmen war 
die Einteilung des israelitischen Reiches in zwölf Steuerbezirke, 
deren Grenzen nicht immer mit denen der Stammesanteile zusam 
menfielen. An Stelle des ethnischen Stammesprinzips trat so ein ver 
waltungstechnisches Prinzip. Der an der Spitze eines jeden Bezirks 
stehende Vogt mußte während eines Monats im Jahr mit Natural 
leistungen seines Bezirks den Unterhalt des königlichen Hofes be 
streiten. Außer den Naturalleistungen hatte das Volk auch Geld 
steuern zu entrichten. Zu den Hofämtern, die schon von David ge 
schaffen worden waren, kam jetzt noch das eines Hauptsteuerein-
	        
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