Das geeinte Israel unter den ersten Königen
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§ 8. Die Regierung Salomos (um pyo—930)
Auf die kurze Periode der Machtentfaltung unter David folgte
eine Zeit der ruhigen Entwicklung von Kultur und Wirtschaft. Von
außen her gesichert, umgeben von einem Kranz von Vasallenstaaten,
ging das Volk an die Vervollkommnung seines innerstaatlichen Le
bens. Der israelitische Krieger der David-Zeit entledigt sich unter
Salomo seiner Waffenrüstung und wird ein friedlicher Bürger, der
ungestört »unter seinem Weinstock und unter seinem Feigenbaum«
lebt. Die teilweise Verminderung der Kriegsmacht des Staates sollte
indessen diesen bald wieder zur Zielscheibe feindlicher Angriffe ma
chen, während die allzu straffe Zentralisation der Verwaltung einen
noch viel gefährlicheren inneren Zwiespalt heraufbeschwor.
Unmittelbar nach dem Regierungsantritt Salomos spielte sich der
blutige Schlußakt des Dramas ab, das in den letzten Lebensjahren
Davids seinen Anfang genommen hatte. Der unterlegene Thronprä
tendent Adonia hatte sich zwar zum Scheine in sein Los gefügt, doch
ließ er in Wirklichkeit seine Ansprüche auf die Herrschergewalt
keineswegs fallen. Dies kam darin zum Ausdruck, daß er die schöne
Abisag, die Pflegerin seines greisen Vaters, zu seinem Weibe machen
wollte. Daraufhin gebot Salomo, Adonia sowie dessen Parteigänger
Joab dem Tode zu überliefern. Der gleichfalls zu Adonia haltende
Priester Ebjatar wurde seines Amtes entsetzt und nach dem Städt
chen Anatoth verbannt. Erst nach dieser für den alten Orient so
bezeichnenden Beseitigung der Nebenbuhler hatte, um mit dem Chro
nisten zu reden, »die Herrschaft in Salomos Hand festen Bestand«
(I. Könige 2, 46).
Mit dem ganzen Feuer seiner jugendlichen Kraft widmete sich
nunmehr der König dem Aufbau des Staates. Schon sein Name
»Schelomo« (von »Schalom«, Friede) symbolisiert den Grundzug
seiner Regierungstätigkeit. Eine seiner wichtigsten Maßnahmen war
die Einteilung des israelitischen Reiches in zwölf Steuerbezirke,
deren Grenzen nicht immer mit denen der Stammesanteile zusam
menfielen. An Stelle des ethnischen Stammesprinzips trat so ein ver
waltungstechnisches Prinzip. Der an der Spitze eines jeden Bezirks
stehende Vogt mußte während eines Monats im Jahr mit Natural
leistungen seines Bezirks den Unterhalt des königlichen Hofes be
streiten. Außer den Naturalleistungen hatte das Volk auch Geld
steuern zu entrichten. Zu den Hofämtern, die schon von David ge
schaffen worden waren, kam jetzt noch das eines Hauptsteuerein-