Volltext: Die orientalische Periode in der Geschichte des jüdischen Volkes (1 ; 1937)

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Drittes Kapitel 
Das römische Protektorat 
(63 vor der christlichen bis 6 der christlichen Ära) 
§ 37. Die Regierung Hyrkans II. und der Antipatriden (63—40) 
Rom kam, sah und siegte. Nach Assyrien, Babylonien, Persien, 
dem hellenisierten Ägypten und dessen Rivalen Syrien zwang eine 
sechste, die gewaltigste, Weltmacht das kleine Judäa unter seine 
Botmäßigkeit. Nachdem die ehemaligen souveränen Gebieter Judäas, 
das Seleuziden- und Ptolemäerreich, sich dem Herrschaftswillen 
Roms hatten beugen müssen, geriet auch der Hasmonäerstaat unter 
die römische Schutzherrschaft. Während dieses etwa sieben Jahr 
zehnte währenden Protektorats machte auch der römische Staat 
selbst eine tiefgreifende Krise durch; er wurde aus einer Republik 
zu einem Kaiserreich (31—27 vor der christl. Ära), wodurch jedoch 
seine Eroberungspolitik nur noch größere Stoßkraft erhielt. 
Durch den ihm von Pompejus versetzten Schlag betäubt, war 
Judäa einige Jahre lang wie von einem Starrkrampf befallen. Das 
Land besaß zwar in dem mit der Hohepriester- und Ethnarchen- 
würde ausgestatteten Hyrkan II. einen eigenen Herrscher, zugleich 
aber stand über diesem als Vormund der römische Statthalter oder 
Prokonsul in Syrien, der für alles, was in Judäa vorging, ein wach 
sames Auge hatte. Dieses Amt bekleidete vom Jahre 57 bis 55 ein 
Schützling des Pompejus, Gahinius. Ungeachtet dessen, daß der 
schwächliche Hyrkan II. und sein »Majordomus«, der Edomiter Anti 
pater, sich Rom in jeder Weise unterwürfig zeigten, ordnete Gabinius in 
der Absicht, die monarchische Verfassung des Landes zu vernichten, 
dessen Einteilung in fünf von aristokratischen Senaten verwaltete Be 
zirke oder »Synhedrien« an. Dieser Anschlag gegen die staatliche Ein 
heit Judäas rüttelte das erstarrte Volk auf,und seine Empörung gegen 
die römische Gewaltherrschaft steigerte sich bald zu offener Rebellion.
	        
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