Das Zeitalter der Kreuzzüge (1096—1215)
durch die Taufe die Begnadigung zu erkaufen, wiesen die Verurteil
ten entschlossen von sich. So< wurde denn der Scheiterhaufen in Brand
gesteckt, und die unbeugsamen Glaubenshelden fanden in den Flam
men den Tod (am 26. Mai). Noch aus dem Flammenmeer heraus er
scholl die synagogale Flymne »Alenu«, diese stolze Flerausforderung
an die heidnische Welt. Der Bannerträger des zweiten Kreuzzugs,
König Ludwig VII. (1137—1180), bei dem die Führer der Pariser
jüdischen Gemeinde über die Untat von Blois nachträglich Klage
führten, hatte allerdings für die Blutlüge nichts übrig und gab seinen
Behörden den Befehl, den Juden fürderhin bei derlei falschen An
schuldigungen jeglichen Schutz angedeihen zu lassen.
Ganz anderen Sinnes war Ludwigs Nachfolger Philipp II. August
(1180—1223), dem seine frommen Erzieher schon in der Kindheit
einzureden verstanden hatten, die über die Juden verbreiteten
Schauergeschichten seien reinste Wahrheit. Da der neue König zur
Erweiterung seines Herrschaftsbereiches und zur Zähmung seiner
Vasallen große Geldsummen benötigte, ließ er gleich nach seiner
Krönung, an einem Sabattage, alle reichen Juden von Paris in der
Synagoge verhaften und ihre sämtlichen Kostbarkeiten mit Beschlag
belegen. Erst nachdem die Verhafteten ein hohes Lösegeld erlegt hat
ten, wurden sie wieder auf freien Fuß gesetzt. Kurz darauf befreite
Philipp-August die christlichen Schuldner von ihren Verpflichtungen
gegenüber jüdischen Gläubigern, und damit nicht genug, verfügte er
zu Beginn des Jahres 1182 die Ausweisung aller in seinen Kronlanden
lebenden Juden und die Einziehung ihres ganzen unbeweglichen Be
sitzes zugunsten des königlichen Schatzes; die Synagogen wurden
zum Zwecke der Verwandlung in Kirchen dem Klerus überlassen.
Die aus Paris, Orleans, Bourges und anderen königlichen Städten ver
triebenen Juden fanden indessen bei den mit dem König im Streite
liegenden Feudalherren, insbesondere bei dem Landgrafen von Cham
pagne, freundliche Aufnahme. Schon einige Jahre später jedoch ge
stattete Philipp-August ganz unverhofft seinen ausgewiesenen jüdi
schen Untertanen, in ihre früheren Wohnorte zurückzukehren (1198),
wobei er seine Lehensgrafen zur Auslieferung der unter ihrem Schutz
lebenden »königlichen Juden« verpflichtete. Hierzu bewog ihn der
Wunsch, die »produits des juifs«, namentlich die von den jüdischen
Kreditgebern geleistete Umsatzsteuer, wieder in seine Kasse fließen zu
sehen. Zur Entschädigung der Grafen verpflichtete er sich seinerseits,
ihnen »gräfliche Juden« nicht vorzuenthalten. So wurden die Juden
in Nordfrankreich an scharf umgrenzte Territorien und Erwerbs